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Wenn eine Baufirma zum Beispiel aufgrund Schneefalls in den Monaten Dezember bis März Bauarbeiten nicht durchführen kann, können Saison-Kurzarbeitergeld beziehungsweise ergänzende Leistungen den Entgeltausfall teilweise ausgleichen. Es soll Ihren Betrieb entlasten und dabei helfen, Arbeitsplätze zu erhalten.
Das Zuschuss-Wintergeld ist begrenzt auf Betriebe
Das Zuschuss-Wintergeld soll Ihren Betrieb entlasten und dabei Ihnen helfen, Arbeitsplätze zu erhalten. Damit Sie das Zuschuss-Wintergeld bekommen können, verlangt der Gesetzgeber, dass Ihr Unternehmen Arbeitsentgeltausfälle kompensiert oder vermeidet, indem Sie Arbeitszeitguthaben dafür auflösen. Für jede eingebrachte Stunde des Arbeitszeitkontos kann Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Zuschuss-Wintergeld in Höhe von 2,50 EUR netto je Stunde gewährt werden, wenn dadurch die Inanspruchnahme von Saison-Kurzarbeitergeld vermieden wird. Das Zuschuss-Wintergeld ist auf Ausfallstunden begrenzt, die innerhalb der regelmäßigen betrieblichen Arbeitszeiten liegen. Ausgefallene Überstunden können hingegen nicht mit Zuschuss-Wintergeld teilkompensiert werden.
Der Zeitraum ist auf die Monate Dezember bis März begrenzt.
Zuschuss-Wintergeld können Sie nur für gewerblich versicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezahlt bekommen. Angestellte und Poliere haben keinen Anspruch.
Synonyme: Arbeitsplatz, Arbeitsplatzsicherung, Baugewerbe, Dachdeckerhandwerk, Erstattung Sozialversicherungsbeiträge, Finanzielle Hilfen, Gartenbau, Landschaftsbau, Saison-Kurzarbeitergeld, Schlechtwetterzeit, S-Kug, Sportplatzbau, Wintergeld, Witterung, Zuschuss-Wintergeld
Lebenslagen: Arbeitsplatz- und Ausbildungsförderprogramme, Finanzielle und sonstige Hilfen
Autor: Super-Admin
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KEA steht für „Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen“. Das Verfahren richtet sich an Betriebe sowie bevollmächtigte Dritte, die im Auftrag eines Betriebs Kurzarbeitergeld abrechnen und beantragen.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/zuschuss-wintergeld-beantragung/ zuletzt geändert: 09.11.2024 00:54:23
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