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Informationen

zur Leistung

Zuschuss-Wintergeld; Beantragung

Wenn eine Baufirma zum Beispiel aufgrund Schneefalls in den Monaten Dezember bis März Bauarbeiten nicht durchführen kann, können Saison-Kurzarbeitergeld beziehungsweise ergänzende Leistungen den Entgeltausfall teilweise ausgleichen. Es soll Ihren Betrieb entlasten und dabei helfen, Arbeitsplätze zu erhalten.

Das Zuschuss-Wintergeld ist begrenzt auf Betriebe

  • des Baugewerbes,
  • des Gerüstbauerhandwerks,
  • des Dachdeckerhandwerks und
  • des Garten- und Landschaftsbaues.

Das Zuschuss-Wintergeld soll Ihren Betrieb entlasten und dabei Ihnen helfen, Arbeitsplätze zu erhalten. Damit Sie das Zuschuss-Wintergeld bekommen können, verlangt der Gesetzgeber, dass Ihr Unternehmen Arbeitsentgeltausfälle kompensiert oder vermeidet, indem Sie Arbeitszeitguthaben dafür auflösen. Für jede eingebrachte Stunde des Arbeitszeitkontos kann Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Zuschuss-Wintergeld in Höhe von 2,50 EUR netto je Stunde gewährt werden, wenn dadurch die Inanspruchnahme von Saison-Kurzarbeitergeld vermieden wird. Das Zuschuss-Wintergeld ist auf Ausfallstunden begrenzt, die innerhalb der regelmäßigen betrieblichen Arbeitszeiten liegen. Ausgefallene Überstunden können hingegen nicht mit Zuschuss-Wintergeld teilkompensiert werden.

Der Zeitraum ist auf die Monate Dezember bis März begrenzt.

Zuschuss-Wintergeld können Sie nur für gewerblich versicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezahlt bekommen. Angestellte und Poliere haben keinen Anspruch.

Synonyme: Arbeitsplatz, Arbeitsplatzsicherung, Baugewerbe, Dachdeckerhandwerk, Erstattung Sozialversicherungsbeiträge, Finanzielle Hilfen, Gartenbau, Landschaftsbau, Saison-Kurzarbeitergeld, Schlechtwetterzeit, S-Kug, Sportplatzbau, Wintergeld, Witterung, Zuschuss-Wintergeld

Lebenslagen: Arbeitsplatz- und Ausbildungsförderprogramme, Finanzielle und sonstige Hilfen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

0 Meter Anfahrt, keine Wartezeit: Mit den digitalen Services der Bundesagentur für Arbeit sparen Sie Zeit und können Ihren digitalen Besuch dann erledigen, wenn es Ihnen am besten passt. Oder kurz gesagt: Mehr Flexibilität und Komfort für Sie.

Zuschuss-Wintergeld online beantragen

KEA steht für „Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen“. Das Verfahren richtet sich an Betriebe sowie bevollmächtigte Dritte, die im Auftrag eines Betriebs Kurzarbeitergeld abrechnen und beantragen.

KEA – Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Sie müssen den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Kalendermonats stellen, für den Sie Zuschuss-Wintergeld beantragen möchten.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Sozialgericht

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

ArbeitsplatzArbeitsplatzsicherungBaugewerbeDachdeckerhandwerkErstattung SozialversicherungsbeiträgeFinanzielle HilfenGartenbauLandschaftsbauSaison-KurzarbeitergeldSchlechtwetterzeitS-KugSportplatzbauWintergeldWitterungZuschuss-Wintergeld

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