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zur Leistung

Zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe; Anzeige

In den zulassungsfreien Handwerken und in den handwerksähnlichen Gewerben können Sie sich ohne besondere Zulassungsbedingungen selbständig machen. Den Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes haben Sie unverzüglich der Handwerkskammer in deren Bezirk Ihre gewerbliche Niederlassung liegt, anzuzeigen und sich in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe eintragen zu lassen.

Mit der Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Betriebe wird der Betrieb Mitglied der Handwerkskammer und ist zur Entrichtung von Beiträgen entsprechend der Beitragsordnung der jeweiligen Handwerkskammer verpflichtet.

Synonyme: Handwerkskammer-Anzeige, Unternehmensregister

Lebenslagen: Handwerksrolle

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

Handwerkskammer-AnzeigeUnternehmensregister