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Mit Ausnahme des Freizonenverfahrens erfolgt die Überführung von Waren in ein Zollverfahren auf der Grundlage einer Zollanmeldung.
Diese Zollanmeldung können Sie auch in Form einer Anschreibung in der Buchführung des Anmelders vornehmen. Es handelt sich dabei um eine Vereinfachung im Anmeldeverfahren für die Einfuhr und die Ausfuhr, bei der Sie Einträge in Ihrer Buchführung vornehmen.
Um die Anschreibung in der Buchführung durchführen zu können, benötigen Sie eine Bewilligung des zuständigen Hauptzollamts.
Sie können die Bewilligung im Hinblick auf die Anmeldung von Waren zur Überführung in die folgenden Verfahren beantragen:
Berücksichtigen Sie bei der Ausfuhr beziehungsweise Wiederausfuhr, dass die Bewilligung nur für Waren erteilt werden kann, die von der Verpflichtung zur Abgabe einer Vorabanmeldung befreit sind.
Nach Erhalt der Bewilligung können Sie Anschreibungen in der Buchführung vornehmen. Bei der Einfuhr und Ausfuhr gilt dann Folgendes:
Einfuhr:
Ausfuhr:
Synonyme: aktive Veredelung, Anmelder, Anschreibung, Ausfuhr, Ausfuhrverfahren, Buchführung, Einfuhr, Endverwendung, Freier Verkehr, passive Veredelung, vorübergehende Verwendung, Zollanmeldung, Zolllager
Lebenslagen: Zölle und Zollpapiere
Autor: Super-Admin
Im Antragsverfahren sind vom Antragsteller grundsätzlich keine Fristen zu beachten.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/zollanmeldungen-beantragung-der-bewilligung-zur-abgabe-in-der-form-einer-anschreibung-in-der-buchfuehrung/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:54:26
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