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zur Leistung

Zoll; Beantragung einer Stundung von Ansprüchen aus einem Steuerschuldverhältnis

Es kann vorkommen, dass Sie aufgrund vorübergehender wirtschaftlicher Probleme Ihre Steuerschulden bei der Zollverwaltung nicht bezahlen können.
In dem Fall kann die Zollverwaltung Ihnen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder teilweise stunden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die sofortige Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für Sie bedeuten würde.
Erhebliche Härte bedeutet:

  • Sie befinden sich aufgrund ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse, die Sie persönlich betreffen, vorübergehend in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten oder
  • Sie würden in diese Zahlungsschwierigkeiten geraten, wenn Sie den fälligen Betrag sofort in einer Summe zahlen müssten.

Der Anspruch der Zollverwaltung darf durch die Stundung nicht gefährdet erscheinen. Die erhebliche Härte muss vorübergehend sein.
Sie können sich nicht auf bloße vermeidbare Zahlungsschwierigkeiten berufen.
Für die Dauer einer gewährten Stundung erhebt die Zollverwaltung Zinsen.
Die Zollverwaltung verlangt von Ihnen für die Stundung grundsätzlich eine Sicherheitsleistung. Dies könnte folgendes sein:

  • Bürgschaft durch eine dritte Person
  • Grundschuld für eine Immobilie
  • Sicherheitshypothek

Die Zollverwaltung kann Ihnen Teilzahlungen, also die Zahlung in Raten, gewähren.

Synonyme: Erhebliche Härte, Hauptzollamt, Liquidität, Raten, Ratenzahlung, Schulden, Steueransprüche, Steuern, Steuerschulden, Stundung, Stundungsgründe, Stundungszinsen, Zahlungsaufschub, Zahlungsunfähigkeit

Lebenslagen: Sonstige Steuern, Steuern und Abgaben für Betriebe

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Mithilfe des Onlinedienstes können Sie eine vollständige oder teilweise Stundung Ihrer Steuerschulden bei der Zollverwaltung beantragen.

Stundung von Steuerschulden auf dem Zoll-Portal online beantragen

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

  • Der Antrag sollte vor Fälligkeit gestellt werden.

Rechtsbehelf:

  • Einspruch

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Erhebliche HärteHauptzollamtLiquiditätRatenRatenzahlungSchuldenSteueransprücheSteuernSteuerschuldenStundungStundungsgründeStundungszinsenZahlungsaufschubZahlungsunfähigkeit