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Es kann vorkommen, dass Sie aufgrund vorübergehender wirtschaftlicher Probleme Ihre Steuerschulden bei der Zollverwaltung nicht bezahlen können.
In dem Fall kann die Zollverwaltung Ihnen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder teilweise stunden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die sofortige Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für Sie bedeuten würde.
Erhebliche Härte bedeutet:
Der Anspruch der Zollverwaltung darf durch die Stundung nicht gefährdet erscheinen. Die erhebliche Härte muss vorübergehend sein.
Sie können sich nicht auf bloße vermeidbare Zahlungsschwierigkeiten berufen.
Für die Dauer einer gewährten Stundung erhebt die Zollverwaltung Zinsen.
Die Zollverwaltung verlangt von Ihnen für die Stundung grundsätzlich eine Sicherheitsleistung. Dies könnte folgendes sein:
Die Zollverwaltung kann Ihnen Teilzahlungen, also die Zahlung in Raten, gewähren.
Synonyme: Erhebliche Härte, Hauptzollamt, Liquidität, Raten, Ratenzahlung, Schulden, Steueransprüche, Steuern, Steuerschulden, Stundung, Stundungsgründe, Stundungszinsen, Zahlungsaufschub, Zahlungsunfähigkeit
Lebenslagen: Sonstige Steuern, Steuern und Abgaben für Betriebe
Autor: Super-Admin
Mithilfe des Onlinedienstes können Sie eine vollständige oder teilweise Stundung Ihrer Steuerschulden bei der Zollverwaltung beantragen.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/zoll-beantragung-einer-stundung-von-anspruechen-aus-einem-steuerschuldverhaeltnis/ zuletzt geändert: 09.11.2024 00:54:10
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