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zur Leistung

Zoll; Beantragung der Nutzung eines elektronischen Beförderungsdokumentes als Versandanmeldung für den Luft- oder Seeverkehr

Das Unionsversandverfahren erleichtert den Warenverkehr und die Zollförmlichkeiten beim Transport von Waren zwischen 2 Mitgliedsstaaten des Zollgebiets der Europäischen Union (EU). Waren im Unionsversandverfahren werden erst am endgültigen Bestimmungsort verzollt, ohne dass Einfuhrabgaben oder Zollförmlichkeiten bei Grenzübertritten während des Transports fällig werden.

Als Luftverkehrsgesellschaft oder Schifffahrtsgesellschaft können Sie die Nutzung eines elektronischen Beförderungsdokuments als Versandanmeldung beantragen, um Waren in das Unionsversandverfahren zu überführen. Um diese Verfahrensvereinfachung nutzen zu können, müssen Sie einen elektronischen Antrag stellen.

Im Luftverkehr können Sie die Waren nach entsprechend erteilter Bewilligung auch zwischen den Ländern der Europäischen Union (EU) und den Ländern der Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) befördern.

Synonyme: Electronic Transport Document, ETD, Luftverkehr, Luftverkehrsgesellschaften, Schifffahrtsgesellschaft, Seeverkehr, T1, T2, Unionsversandverfahren, Vereinfachung im Versandverfahren

Lebenslagen: Zölle und Zollpapiere

Autor: Super-Admin

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Synonyme:

Electronic Transport DocumentETDLuftverkehrLuftverkehrsgesellschaftenSchifffahrtsgesellschaftSeeverkehrT1T2UnionsversandverfahrenVereinfachung im Versandverfahren