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zur Leistung

Zoll; Beantragung der Nutzung eines elektronischen Beförderungsdokumentes als Versandanmeldung für den Luft- oder Seeverkehr

Das Unionsversandverfahren erleichtert den Warenverkehr und die Zollförmlichkeiten beim Transport von Waren zwischen 2 Mitgliedsstaaten des Zollgebiets der Europäischen Union (EU). Waren im Unionsversandverfahren werden erst am endgültigen Bestimmungsort verzollt, ohne dass Einfuhrabgaben oder Zollförmlichkeiten bei Grenzübertritten während des Transports fällig werden.

Als Luftverkehrsgesellschaft oder Schifffahrtsgesellschaft können Sie die Nutzung eines elektronischen Beförderungsdokuments als Versandanmeldung beantragen, um Waren in das Unionsversandverfahren zu überführen. Um diese Verfahrensvereinfachung nutzen zu können, müssen Sie einen elektronischen Antrag stellen.

Im Luftverkehr können Sie die Waren nach entsprechend erteilter Bewilligung auch zwischen den Ländern der Europäischen Union (EU) und den Ländern der Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) befördern.

Synonyme: Electronic Transport Document, ETD, Luftverkehr, Luftverkehrsgesellschaften, Schifffahrtsgesellschaft, Seeverkehr, T1, T2, Unionsversandverfahren, Vereinfachung im Versandverfahren

Lebenslagen: Zölle und Zollpapiere

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können über das EU-Trader-Portal (EU-TP) ausgewählte Bewilligungen elektronisch beantragen, die in mehreren EU-Mitgliedstaaten gelten.

EU-Trader-Portal der Europäischen Kommission

Fristen:

Die Bewilligung zur Verwendung eines elektronischen Beförderungsdokument (ETD) muss vor der Überführung der Waren in das Unionsversandverfahren vorliegen.

Rechtsbehelf:

  • Einspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie dem Ablehnungs- oder Bewilligungsbescheid entnehmen.
  • finanzgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

Electronic Transport DocumentETDLuftverkehrLuftverkehrsgesellschaftenSchifffahrtsgesellschaftSeeverkehrT1T2UnionsversandverfahrenVereinfachung im Versandverfahren