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zur Leistung

Zoll; Beantragung der Bewilligung des Status eines zugelassenen Ausstellers

Alle Waren, die sich im Zollgebiet der Union befinden, haben grundsätzlich ohne weiteren Nachweis den zollrechtlichen Status von Unionswaren inne. Wenn Unionswaren zwischen 2 innerhalb des Zollgebiets der Union gelegenen Orten befördert werden und während dieses Transports vorrübergehend das Zollgebiet der Union verlassen, ist es nötig, den Status als Unionswaren nachzuweisen. Dafür müssen Sie der zuständigen Zollstelle entsprechende Papiere vorlegen, bevor der Transport der Waren beginnt. Die zuständige Zollstelle bringt dann einen Sichtvermerk auf dem entsprechenden Papier an.

Als Inhaber einer Bewilligung des Status eines "zugelassenen Ausstellers“ können Sie das Verfahren zum Nachweis des Unionsstatus von Waren gegenüber den Zollbehörden vereinfachten.

Als "zugelassener Aussteller“ sind Sie dazu berechtigt:

  • T2L oder T2LF auszustellen, ohne einen Sichtvermerk der zuständigen Zollstelle zu beantragen,
  • das Warenmanifest einer Schifffahrtsgesellschaft auszustellen, ohne einen Sichtvermerk der zuständigen Zollstelle zu beantragen,
  • mittels einer Rechnung oder eines Beförderungspapieres den Unionsstatus einer Ware nachzuweisen, ohne dass ein Sichtvermerk der zuständigen Zollstelle benötigt wird (wenn der Wert der Unionswaren EUR 15.000 übersteigt)

Für die Bewilligung des Status eines "zugelassenen Ausstellers“ müssen Sie einen schriftlichen oder elektronischen Antrag stellen. Die Antragsform hängt davon ab, ob die Bewilligung nur in Deutschland oder auch in anderen Mitgliedstaaten gültig sein soll.

Als zugelassener Aussteller haben Sie verschiedene Nachweis- und Aufbewahrungspflichten, mit denen Sie gegenüber den Zollbehörden den Status von Unionswaren belegen.

Synonyme: Bewilligung, Frachtpapier, Manifest, Rechnung, Status, Statusnachweis, T2L, T2LF, Unionsware, Warenmanifest, Warenversand

Lebenslagen: Zölle und Zollpapiere

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können über das EU-Trader-Portal (EU-TP) ausgewählte Bewilligungen elektronisch beantragen, die in mehreren EU-Mitgliedstaaten gelten.

EU-Trader-Portal der Europäischen Kommission

Fristen:

Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie die Vereinfachung nutzen können.

Rechtsbehelf:

  • Einspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie dem Ablehnungs- oder Bewilligungsbescheid entnehmen.
  • Klage vor dem Finanzgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

BewilligungFrachtpapierManifestRechnungStatusStatusnachweisT2LT2LFUnionswareWarenmanifestWarenversand