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Zoll; Beantragung der Anhaltung von gefälschten beziehungsweise rechtsverletzenden Produkten

Rechte geistigen Eigentums können durch eine Eintragung in ein Register oder durch Benutzung im geschäftlichen Verkehr erworben werden. Die unberechtigte Nutzung dieser Rechte ist nicht gestattet. Rechte geistigen Eigentums können zum Beispiel Patente, Designs oder Marken umfassen.

Werden Waren, die solche Rechte geistigen Eigentums verletzen, im geschäftlichen Verkehr in den Wirtschaftskreislauf der Europäischen Union (EU) gebracht, können Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber, Rechtenutzende oder Gruppen von Erzeugenden und gesetzestreuen Herstellenden sowie Händlerinnen und Händlern erheblichen Schaden erleiden. Gefälschte Produkte können die Gesundheit oder Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher gefährden.

Als Rechteinhaberin oder Rechteinhaber können Sie für Waren aus Drittländern, die möglicherweise rechtsverletzend sein könnten, einen Antrag auf "Tätigwerden der Zollbehörden" nach Unionsrecht stellen. Diesen Antrag können Sie auf Deutschland begrenzen. Es handelt sich dann um einen nationalen Antrag. Sie können auch einen Unionsantrag für weitere Mitgliedstaaten stellen.

Daneben können Sie auch einen Antrag auf "Beschlagnahme der Zollbehörden" nach deutschen Rechtsvorschriften stellen, sofern die Unionsvorschriften nicht anzuwenden sind. Dies kann zum Beispiel im Innerunionsverkehr zutreffen.

Stimmt die Zollbehörde Ihrem Antrag zu, kann diese im Rahmen der zollamtlichen Überwachung die verdächtigen Waren anhalten. Im Rahmen der Anhaltung durch den Zoll werden Sie und die Person, die die Waren angemeldet hat oder besitzt, darüber unterrichtet. Im Falle einer Rechtsverletzung wird die Ware vernichtet.

Als Inhaberin oder Inhaber einer positiven Entscheidung können Sie auf Antrag auch Informationen über die Versenderin oder den Versender, die Empfängerin oder den Empfänger, die Anmelderin oder den Anmelder oder die Besitzerin oder den Besitzer der Waren, sowie Ursprung, Herkunft und Bestimmung der Waren erhalten.

Synonyme: Beschlagnahmung, Einfuhr, Fälschungen, Gebrauchsmuster, Geistiges Eigentum, Geografische Angabe, Geografische Herkunftsangabe, Gewerblicher Rechtsschutz, Halbleitererzeugnisse, Marke, Markenschutz, Originale, Patent, Patentrecht, Schutzrecht, Schutzrechtsverletzung, Sortenschutzgesetz, Topografien, Urheberrecht, Verdacht, Zentralstelle

Lebenslagen: Zölle und Zollpapiere

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Über die Anwendung ZGR-online können Anträge auf Tätigwerden der Zollbehörden im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes gestellt werden.

Gewerblicher Rechtsschutz

Fristen:

Im Rahmen der Antragsbearbeitung kann Ihnen zur Nachreichung notwendiger Informationen eine Zulieferungsfrist von 10 Arbeitstagen gewährt werden.

Rechtsbehelf:

  • Einspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über die Entscheidung Ihres Antrags entnehmen.

Verwandte Leistungen:

Lebenslagen:

Synonyme:

BeschlagnahmungEinfuhrFälschungenGebrauchsmusterGeistiges EigentumGeografische AngabeGeografische HerkunftsangabeGewerblicher RechtsschutzHalbleitererzeugnisseMarkeMarkenschutzOriginalePatentPatentrechtSchutzrechtSchutzrechtsverletzungSortenschutzgesetzTopografienUrheberrechtVerdachtZentralstelle