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Informationen

zur Leistung

Zoll-Auktion; Abgabe eines Angebotes über das digitale Auktionshaus der öffentlichen Verwaltung

Die Zoll-Auktion ist das Auktionshaus von Bund, Ländern und Gemeinden. Hier versteigern Behörden und öffentlich-rechtliche Körperschaften Gegenstände. Das können sein:

  • Pfandsachen
  • Sicherstellungen
  • Beschlagnahmen
  • Fundsachen
  • Fiskalerbschaften
  • unanbringbare Sachen
  • ausgesonderte Verwaltungsgegenstände

In täglich rund 2.000 Versteigerungen können Sie verschiedene Objekte ersteigern, zum Beispiel:

  • Autos
  • Wertsachen wie Schmuck oder Uhren
  • Elektronik
  • Möbel
  • Werkzeuge

In jeder Auktion erhalten Sie Informationen über die Gegenstände. Das sind:

  • eine ausführliche Beschreibung
  • Fotos
  • das Mindestgebot
  • die Laufzeit der Auktion

Für jeden Artikel wird ein Mindestgebot angegeben. Sie können einen Maximalbeitrag angeben, den Sie höchstens bezahlen wollen. Der elektronische Bietagent steigert für Sie automatisch bis zu Ihrem Limit mit. Ihr Gebot ist verbindlich. Sie können allerdings den Maximalbetrag reduzieren, solange das Höchstgebot diesen Betrag noch nicht erreicht hat. In der Auktion wird angezeigt, ob ein Versand möglich ist. Sonst müssen Sie das ersteigerte Objekt am Standort abholen.

Für die Teilnahme an einer Auktion müssen Sie sich registrieren.

Synonyme: Auktion, Auktionshaus, Auktionsplattform, Bietagent, Fundsache, Limit, Maximalgebot, Pfandsache, Versteigerung, Verwertung, Zollauktion, Zoll-Auktion

Lebenslagen: Auktions- und Versteigerungsplattformen, Kauf von Waren, Verkaufsplattformen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Registrieren Sie sich bei der Zoll-Auktion und bieten Sie im Auktionshaus von Bund, Ländern und Gemeinden mit.

Zoll-Auktion Registrierung

Fristen:

Die Zahlungs- und Abholfrist beträgt 10 Tage.

Rechtsbehelf:

  • Für alle Versteigerungen ist die Gewährleistung gesetzlich beziehungsweise vertraglich ausgeschlossen. Für bezuschlagte Auktionen besteht kein gesetzliches oder vertragliches Widerrufsrecht.
  • Die Rechtsbeziehung bei Zuschlagserteilung entsteht zwischen dem jeweiligen Anbieter und der oder dem Höchstbietenden. Einwendungen zu einer Auktion sind der in der jeweiligen Auktion ausgewiesenen Ansprechperson des Anbieters vorzutragen.
  • Allgemeine Beschwerden können dem Hauptzollamt Gießen als Betreiber vorgetragen werden.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

AuktionAuktionshausAuktionsplattformBietagentFundsacheLimitMaximalgebotPfandsacheVersteigerungVerwertungZollauktionZoll-Auktion