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zur Leistung

Zoll; Anmeldung von Post- oder Kuriersendungen bis 150,00 EUR

Für Sendungen bis zu einem Wert von EUR 150,00 besteht in der Regel Zollfreiheit. Die Sendung kann dann ohne entsprechende Zollabgaben aus einem Drittland nach Deutschland eingeführt werden, das heißt aus einem Land außerhalb des Zollgebiets der Europäischen Union. In der Regel wird die Einfuhrumsatzsteuer erhoben.

Sie müssen die Sendung elektronisch beim Zoll anmelden. Dafür gibt es eine Zollanmeldung, bei der weniger Angaben als in einer Einzelzollanmeldung nötig sind .

Die Regelungen zur Anmeldung gelten gleichermaßen für Privatpersonen und Unternehmen. Sie betreffen Waren in Sendungen

  • per Post,
  • per Kurier und
  • Beförderungen von anderen Dienstleistungsunternehmen,

die vom Empfänger oder einem Vertreter angemeldet werden.

Bei der Wertgrenze von EUR 150,00 ist der Betrag maßgeblich, der tatsächlich gezahlt wurde, um die Ware zu erhalten. Wenn im Endbetrag der Rechnung zum Beispiel Versandkosten enthalten sind, die nicht getrennt ausgewiesen sind, zählen diese mit.

Für bestimmte Waren müssen neben der Einfuhrumsatzsteuer auch Verbrauchsteuern gezahlt werden. Diese Waren müssen Sie mit einer Einzelzollanmeldung beim Zoll anmelden:

  • Alkohol und alkoholische Getränke
  • Tabak und Tabakwaren
  • Parfüms und Eau de Toilette

Ausnahmen sind möglich bei Geschenksendungen unter 45 Euro bis zu einer bestimmten Menge solcher Waren. Diese müssen in der Regel nicht mit einer elektronischen Zollanmeldung beim Zoll angemeldet werden.

Synonyme: ATLAS-IMPOST, Einfuhrzoll, Einfuhrzollanmeldung, Import, Importabfertigung, IPK, Kuriersendung, Postsendung, reduzierter Datenkranz, reduzierter Datensatz, Sendungen von geringem Wert, Zollanmeldung

Lebenslagen: Kauf von Waren, Zölle und Zollpapiere

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

ATLAS-IMPOSTEinfuhrzollEinfuhrzollanmeldungImportImportabfertigungIPKKuriersendungPostsendungreduzierter Datenkranzreduzierter DatensatzSendungen von geringem WertZollanmeldung