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zur Leistung

Zoll; Anmeldung von Diplomaten- oder Konsulargut

Für Diplomatinnen, Diplomaten und Bedienstete von Auslandsvertretungen (Konsulaten) sieht das Völkerrecht bestimmte Vorrechte und Befreiungen vor. Die Regeln haben den Zweck, eine wirksame Wahrnehmung der jeweiligen Aufgaben zu ermöglichen und die rechtliche Selbstbestimmtheit der Staaten zu wahren.

In diesem Zusammenhang werden Waren bei der Einfuhr nach Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen von Zöllen und ähnlichen Abgaben sowie Kontrollen des persönlichen Gepäcks befreit. Befreiungen sind unter anderem möglich bei:

  • Gegenständen für den amtlichen Gebrauch der diplomatischen Mission oder konsularischen Vertretung,
  • Gegenständen für den persönlichen Gebrauch der Diplomatin, des Diplomaten, der Konsulatsbeamtin oder des Konsularbeamten

In Abstufungen gelten einige Befreiungen und Regelungen auch für

  • Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals,
  • Mitglieder des dienstlichen Hauspersonals,
  • zum Haushalt gehörende Familienmitglieder und
  • private Hausangestellte.

Damit der Zoll die Voraussetzungen für die Abgabenfreiheit prüfen kann, müssen Sie die Waren im Rahmen der Zollabfertigung anmelden.

Synonyme: Abgabenbefreiung, Außertarifliche Einfuhrabgabenbefreiung, Außertarifliche Zollbefreiung, Consular Cargo, Diplomatengut, Diplomatic Cargo, Einfuhrabgaben, Endverwendung, Freier Verkehr, Konsulargut, Zollbefreiung, Zollvorrechte

Lebenslagen: Reisevorbereitung, Zollbestimmungen

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Keine Ämter/Sachgebiete zugeordnet.

Synonyme:

AbgabenbefreiungAußertarifliche EinfuhrabgabenbefreiungAußertarifliche ZollbefreiungConsular CargoDiplomatengutDiplomatic CargoEinfuhrabgabenEndverwendungFreier VerkehrKonsulargutZollbefreiungZollvorrechte