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Zertifizierungsstelle im Eisenbahnsektor; Beantragung der Anerkennung als ECM-Zertifizierungsstelle

Sie wollen als Zertifizierungsstelle im Eisenbahnsektor tätig werden? Dann müssen Sie sich vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als ECM-Zertifizierungsstelle (ECMZ) anerkennen lassen. In Ihrem Antrag können Sie sich auch auf eine Auswahl von Fahrzeugkategorien und Instandhaltungsfunktionen beschränken.

ECM-Zertifizierungsstellen sind Konformitätsbewertungsstellen. Eine ECM-Zertifizierungsstelle (ECMZ) zertifiziert eine für die Instandhaltung von Fahrzeugen zuständige Stelle oder Stellen.

ECM-Zertifizierungsstellen (ECMZ)

ECMZ erteilen Instandhaltungsstellen-Bescheinigungen. Als ECMZ zertifizieren Sie somit andere Stellen, die für die Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen zuständig sind. Dazu gehören zum Beispiel

  • die Eisenbahnen,
  • Halter von Eisenbahnfahrzeugen und
  • vertraglich beauftragte Dritte.

Zu den Aufgabenbereichen einer Zertifizierung gehören unter anderem die Evaluierung, Bewertung und Zertifizierungsentscheidung. Die Prüfungen betreffen unter anderem folgende zu zertifizierende Instandhaltungstätigkeiten:

Fahrzeugkategorien:

  • Güterwagen und Wagen speziell für den Transport gefährlicher Güter,
  • Lokomotiven, Triebzüge, Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge, Steuerwagen,
  • Nebenfahrzeuge und
  • Reisezugwagen.

Instandhaltungsfunktionen:

  • Instandhaltungsentwicklung,
  • Fuhrpark-Instandhaltungsmanagement und
  • Instandhaltungserbringung.

Anerkennung ECMZ

Die Anerkennung als ECMZ gilt maximal 5 Jahre. Sie können diese um weitere 5 Jahre verlängern. Ihre Anerkennung als ECMZ wird vom EBA an die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) gemeldet und in der Datenbank der Eisenbahnagentur der Europäischen Union für Interoperabilität und Sicherheit (ERADIS) veröffentlicht.

Anerkannte ECM-Zertifizierungsstellen werden durch das EBA regelmäßig überwacht.

Synonyme: DB, DBAG, Deutsche Bahn, EBA, ECMZ, ECM-Zertifizierungsstelle, Eisenbahn, Eisenbahn-Bundesamt, Eisenbahn des Bundes, Interoperabilität, Konformitätsbewertung, Konformitätsbewertungsstelle

Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Das e-Service-Portal des Eisenbahn-Bundesamts bietet Ihnen nach erfolgreicher Registrierung die Möglichkeit, Anträge online einzureichen. Wird Ihnen ein bestimmter Antrag noch nicht angezeigt, können Sie diesen gegebenenfalls freischalten lassen.

e-Service-Portal des Eisenbahn-Bundesamts

Fristen:

Die Anerkennung gilt für maximal 5 Jahre und kann um weitere 5 Jahre verlängert werden.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

DBDBAGDeutsche BahnEBAECMZECM-ZertifizierungsstelleEisenbahnEisenbahn-BundesamtEisenbahn des BundesInteroperabilitätKonformitätsbewertungKonformitätsbewertungsstelle