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zur Leistung

Zahnarzt/Zahnärztin; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in einem Drittstaat

Wer nach einem Studium der Zahnmedizin als Zahnarzt in Deutschland arbeiten möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung - die Approbation.

Die Regierung von Oberbayern erteilt die Approbation, wenn die Ausbildung außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz abgeschlossen wurde und der Beruf in Bayern ausgeübt werden soll.

Synonyme: Berufszulassungsverfahren

Lebenslagen: Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation, Anmeldepflichten, Befähigungs- und Sachkundenachweise, Zeugnisse und Lizenzen

Autor: Super-Admin