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zur Lebenslage

Wohnungsverweisung

Übergeordnete Lebenslage: Notlagen- und Opferhilfen

Kategorie: Buerger

Langbeschreibung

Bei einem polizeilichen Wohnungsverweis wird die gewalttätige Person aus der gemeinsam mit dem Opfer bewohnten Wohnung verwiesen und muss sich für eine bestimmte Zeit von dort fernhalten.

Autor: Super-Admin

Lebenslagen:

zugeordnete Leistungen

Synonyme:

Notlagen- und Opferhilfen