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Informationen

zur Leistung

Wohnungshilfe für gesetzlich Unfallversicherte; Erhalt

Das Ziel der Wohnungshilfe ist, dass Sie möglichst selbstbestimmt leben und an allen Aspekten des täglichen, beruflichen und sozialen Lebens teilhaben können.

Die Wohnungshilfe umfasst je nach Einzelfall

  • Kosten für angepassten oder bereitgestellten behindertengerechten Wohnraum,
  • Umzugskosten sowie
  • Kosten für die Bereitstellung von Wohnraum für eine Pflegekraft.

Die Art und der Umfang der Wohnungshilfe hängen von Ihrem persönlichen Bedarf ab.

Synonyme: Anbau, Arbeitsunfall, Barrierefrei, behindertengerechte Anpassung, behindertengerechter Wohnraum, Berufsgenossenschaft, Berufskrankheit, gesetzliche Unfallversicherung, Gesundheitsschaden, Gewährung Wohnungshilfe, Hausanbau, Hausumbau, rollstuhlgerecht, Umzugskosten, Unfallkasse, Unfallversicherungsträger öffentlicher Hand, Wohnraum für Pflegekraft, Wohnung, Wohnungshilfe, Wohnungsumbau

Lebenslagen: Finanzielle und sonstige Hilfen, Mieten und Vermieten

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.

Unfallversicherung - Mitteilung

Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

AnbauArbeitsunfallBarrierefreibehindertengerechte Anpassungbehindertengerechter WohnraumBerufsgenossenschaftBerufskrankheitgesetzliche UnfallversicherungGesundheitsschadenGewährung WohnungshilfeHausanbauHausumbaurollstuhlgerechtUmzugskostenUnfallkasseUnfallversicherungsträger öffentlicher HandWohnraum für PflegekraftWohnungWohnungshilfeWohnungsumbau