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zur Leistung

Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Anforderung einer Bestätigung

Verfügungsberechtigte/Vermieter, Mieter und Wohnungssuchende können sich bestätigen lassen, dass eine Wohnung nicht mehr als öffentlich gefördert gilt.

Wohnungssuchende können sich zudem bestätigen lassen, dass es sich bei der Wohnung um eine öffentlich geförderte Wohnung handelt.

Synonyme:

Lebenslagen: Mieten und Vermieten

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Verfügungsberechtigte/Vermieter, Mieter und Wohnungssuchende können sich bestätigen lassen, dass eine Wohnung nicht mehr als öffentlich gefördert gilt. Wohnungssuchende können zudem eine Bestätigung anfordern, dass es sich bei der Wohnung um eine öffentlich geförderte Wohnung handelt. Die Bestätigung kann online angeordert werden.

Anforderung einer Bestätigung über die Eigenschaft "öffentlich geförderte Wohnung"

Fristen:

keine

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen: