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zur Leistung

Wohnungsbauprämie; Beantragung

Prämienbegünstigte Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus sind insbesondere Einzahlungen in einen Bausparvertrag, aber auch andere Zahlungen, zum Beispiel für den ersten Erwerb von Anteilen an einer Bau- oder Wohnungsgenossenschaft.

Die Wohnungsbauprämie beträgt jährlich 10 Prozent Ihrer geleisteten prämienbegünstigten Aufwendungen. Für jedes Sparjahr werden als prämienbegünstigte Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus höchstens zugrunde gelegt:

  • EUR 700,00, wenn Sie ledig sind, oder
  • EUR 1.400, wenn Sie verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben (soweit zusammenveranlagte Ehegatten / Lebenspartner nach dem LPartG).

Sparjahr ist das Kalenderjahr, in dem Sie die prämienbegünstigten Aufwendungen geleistet haben.

Hinweis: Die Wohnungsbauprämie ist nicht einkommensteuerpflichtig.

Synonyme: Baugenossenschaft, Bausparvertrag, Wohnungsbau, Wohnungsbauprämie, Wohnungsgenossenschaft

Lebenslagen: Finanzielle Hilfen und Förderprogramme, Finanzielle und sonstige Hilfen, Haus- und Wohnungskauf, Kauf und Verkauf von Immobilien

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Sie müssen den Antrag bis zum Ablauf des 2 Kalenderjahres stellen, das auf das Sparjahr folgt.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

BaugenossenschaftBausparvertragWohnungsbauWohnungsbauprämieWohnungsgenossenschaft