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Informationen

zur Leistung

Wohnförderkontos; Beantragung einer Auskunft über den Stand

In Ihrem Wohnförderkonto werden der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, die Tilgungsleistungen und die hierfür gewährten Zulagen erfasst. Das Wohnförderkonto bildet die Grundlage für die nachgelagerte Besteuerung zu Beginn der Auszahlungsphase Ihres Altersvorsorgevertrages.

Sofern Sie über den aktuellen Stand Ihres Wohnförderkontos informiert werden möchten, können Sie die Feststellung dieses Kontos beantragen. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) erteilt hierzu einen Bescheid, aus dem Sie die Höhe Ihres Wohnförderkontos entnehmen können.

Synonyme: aktueller Stand Wohnförderkonto, Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, Altersvorsorgevertrag, Eigenheimrenten-Förderung, Erhöhungsbetrag Wohnförderkonto, Feststellung Wohnförderkonto, Minderungsbeträge, nachgelagerte Besteuerung, Riester-Vertrag, Wohnförderkonto

Lebenslagen: Altersvorsorge

Autor: Super-Admin

Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

  • Einspruch
  • Klage vor dem Finanzgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

aktueller Stand WohnförderkontoAltersvorsorge-EigenheimbetragAltersvorsorgevertragEigenheimrenten-FörderungErhöhungsbetrag WohnförderkontoFeststellung WohnförderkontoMinderungsbeträgenachgelagerte BesteuerungRiester-VertragWohnförderkonto