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zur Leistung

Witwen- und Witwerrente aus der landwirtschaftlichen Unfallversicherung; Beantragung für frühere Ehepartnerinnen oder -partner

Wenn Ihre frühere Ehepartnerin oder Ihr früherer Ehepartner infolge eines Versicherungsfalles verstorben ist, zum Beispiel bei einem Arbeitsunfall, erhalten Sie eine Rente. Das Gleiche gilt für eingetrage Lebenspartnerschaften. Dazu müssen Sie bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft einen Antrag stellen.

Die Rente beträgt 30 Prozent des Jahreseinkommens der verstorbenen Person. Die monatliche Auszahlung beginnt 3 Monate nach dem Tod. Sie erhalten die Rente höchstens 21 Monate lang.

Sie erhalten die Rente in Höhe von 40 Prozent des Jahreseinkommens der verstorbenen Person, wenn Sie:

  • ein Kind erziehen,
  • älter als 47 Jahre alt sind oder
  • erwerbsgemindert, berufs- oder erwerbsunfähig im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung sind.

Es kann sein, dass neben Ihnen weitere Personen Anspruch auf die Rente haben, zum Beispiel wenn die verstorbene Person mehrmals verheiratet und geschieden war. In einem solchen Fall teilt sich die Rente je nach der Dauer der Ehe oder Lebenspartnerschaft mit der verstorbenen Person auf.

Wenn Sie ein Einkommen haben, verringert sich die Rente.

Synonyme: frühere Ehefrauen, frühere Ehemänner, frühere Lebenspartner, frühere Lebenspartnerinnen, Geldleistungen der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, Hinterbliebenenleistung, landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, Leistungen bei Tod, Leistungen der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, Leistungen frühere Ehegatten, Leistungen frühere eingetragene LebenspartnerInnen, Leistungen nach dem Tod, Rente, SVLFG

Lebenslagen: Finanzielle und sonstige Hilfen, Unfall

Autor: Super-Admin

Fristen:

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.
  • Klage vor dem Sozialgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

frühere Ehefrauenfrühere Ehemännerfrühere Lebenspartnerfrühere LebenspartnerinnenGeldleistungen der landwirtschaftlichen UnfallversicherungHinterbliebenenleistunglandwirtschaftliche BerufsgenossenschaftLeistungen bei TodLeistungen der landwirtschaftlichen UnfallversicherungLeistungen frühere EhegattenLeistungen frühere eingetragene LebenspartnerInnenLeistungen nach dem TodRenteSVLFG

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