Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Witwen- und Witwerrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Beantragung

Kommt es zu einem tödlichen Arbeitsunfall oder einer tödlich verlaufenden Berufskrankheit, sichert die gesetzliche Unfallversicherung die Hinterbliebenen finanziell ab.

Das heißt, Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse kann Sie finanziell unterstützen, wenn Ihre Ehepartnerin oder ihr Ehepartner durch einen solchen Versicherungsfall verstorben ist. Das Gleiche gilt für Lebenspartnerinnen und Lebenspartner. Ein Antrag ist nicht nötig.

Die Rente beträgt in den ersten 3 Monaten nach dem Tod 2 Drittel des Jahresarbeitsverdienstes (JAV), also des Einkommens der verstorbenen Person. Danach beträgt die Rente grundsätzlich 30 Prozent davon.

Unter bestimmten Bedingungen kann die Rente in den ersten 3 Monaten 40 Prozent des jährlichen Einkommens betragen, wenn Sie

  • ein Kind erziehen,
  • mindestens 47 Jahre alt sind
  • oder berufs- oder erwerbsunfähig sind.

Wenn Sie ein eigenes Einkommen haben, kann sich die Rente verringern.

Der Anspruch auf Rente besteht in der Regel nicht, wenn:

  • Sie die Ehe oder Lebenspartnerschaft erst nach dem Versicherungsfall geschlossen haben und
  • der Tod innerhalb des ersten Jahres dieser Ehe oder Lebenspartnerschaft eingetreten ist.

Eine Ausnahme besteht hier, wenn erkennbar ist, dass Sie die Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht in erster Linie eingegangen sind, um die Rente zu erhalten.

Synonyme: Berufsgenossenschaft, Feuerwehrunfallkasse, Geldleistungen gesetzliche Unfallversicherung, Hinterbleibenenrente, Hinterbliebenenleistung, Hinterbliebenenversorgung, Leistungen bei Tod, Leistungen eingetragene Lebenspartner, Leistungen eingetragene Lebenspartnerinnen, Leistungen für Witwen, Leistungen für Witwer, Leistungen gesetzliche Unfallversicherung, Leistungen nach Tod, Rente, Rente, Sterbefall, Tod, Todesfall, Unfall, Unfallkasse, Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand

Lebenslagen: Finanzielle und sonstige Hilfen, Unfall

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können Witwen- und Witwerrente, Witwen- oder Witwerrente für frühere Ehepartnerinnen oder Ehepartner beziehungsweise für frühere Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner von der gesetzlichen Unfallversicherung online beantragen

Rente für Hinterbliebene online beantragen

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

BerufsgenossenschaftFeuerwehrunfallkasseGeldleistungen gesetzliche UnfallversicherungHinterbleibenenrenteHinterbliebenenleistungHinterbliebenenversorgungLeistungen bei TodLeistungen eingetragene LebenspartnerLeistungen eingetragene LebenspartnerinnenLeistungen für WitwenLeistungen für WitwerLeistungen gesetzliche UnfallversicherungLeistungen nach TodRenteRenteSterbefallTodTodesfallUnfallUnfallkasseUnfallversicherungsträger der öffentlichen Hand

Das Rathaus und die Bibliothek schließen heute, Donnerstag den 28.11.2024 aufgrund der internen Weihnachtsfeier bereits um 17:00 Uhr!  

Vielen Dank für Ihr Verständnis.