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zur Leistung

Witwen- oder Witwerrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Beantragung einer Rentenabfindung bei Wiederheirat

Als Witwe oder Witwer sowie eingetragene Lebenspartnerin und Lebenspartner erhalten Sie eine Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Unfallversicherung bei Tod infolge eines Versicherungsfalls.

Wenn Sie als hinterbliebene Person wieder heiraten oder eine neue eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, wird die gewährte Hinterbliebenenrente abgefunden.

Dabei erhalten Sie das 24-fache Ihrer monatlichen Rente als Abfindung.

Die im Rahmen einer im Voraus befristeten Hinterbliebenenrente geleisteten Kalendermonate werden dabei auf den Abfindungsbetrag angerechnet.

Wurde bereits früher eine Rentenabfindung bei der Wiederheirat oder neuen eingetragenen Lebenspartnerschaft gezahlt und hat sich Ihr Familienstand erneut verändert, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse in Verbindung. Dort werden Sie beraten zu möglichen Leistungsansprüchen.

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Lebenslagen: Finanzielle und sonstige Hilfen, Unfall

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

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zuständige Ämter/Sachgebiete:

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