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Als Witwe oder Witwer sowie eingetragene Lebenspartnerin und Lebenspartner erhalten Sie eine Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Unfallversicherung bei Tod infolge eines Versicherungsfalls.
Wenn Sie als hinterbliebene Person wieder heiraten oder eine neue eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, wird die gewährte Hinterbliebenenrente abgefunden.
Dabei erhalten Sie das 24-fache Ihrer monatlichen Rente als Abfindung.
Die im Rahmen einer im Voraus befristeten Hinterbliebenenrente geleisteten Kalendermonate werden dabei auf den Abfindungsbetrag angerechnet.
Wurde bereits früher eine Rentenabfindung bei der Wiederheirat oder neuen eingetragenen Lebenspartnerschaft gezahlt und hat sich Ihr Familienstand erneut verändert, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse in Verbindung. Dort werden Sie beraten zu möglichen Leistungsansprüchen.
Synonyme: Abfindung, Abfindung erste Wiederheirat, Abfindung Hinterbliebenenrente, Abfindung neue Lebenspartnerschaft, Berufsgenossenschaft, Feuerwehrunfallkasse, Geldleistungen, Hinterbliebenenleistung, Leistungen bei Tod, Leistungen eingetragene Lebenspartnerin/Lebenspartner, Leistungen gesetzliche Unfallversicherung, Leistungen nach Tod, Leistungen Witwen/Witwer, Rente, Rentenanspruch Unfallversicherung, Unfallkasse, Unfallversicherungsträger öffentlicher Hand, Wiederheirat Rentenanspruch, Witwerrente/Witwenrente
Lebenslagen: Finanzielle und sonstige Hilfen, Unfall
Autor: Super-Admin
Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/witwen-oder-witwerrente-von-der-gesetzlichen-unfallversicherung-beantragung-einer-rentenabfindung-bei-wiederheirat/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:53:31
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