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zur Leistung

Wirtschafts-Identifikationsnummer; Beantragung

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) teilt in Zukunft jedem wirtschaftlich Tätigen neben der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr.) zusätzlich eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zu.

Finanzbehörden sind somit in der Lage, wirtschaftlich tätige Rechtssubjekte mit den jeweils handelnden natürlichen Personen richtig zuordnen zu können.

Die W-IdNr. wird aus den Buchstaben 'DE' und 9 Ziffern bestehen und damit in ihrer Form der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) entsprechen.

Das BZSt wird eine W-IdNr. auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und Ihnen mitteilen, ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen.

Hinweis:
Die W-IdNr. wird derzeit noch nicht erteilt. Rechtzeitig vor der Einführung werden Ihnen Informationen zur Verfügung gestellt.

Synonyme: Bundeszentralamt für Steuern, BZSt, Finanzbehörden, Identifikationsmerkmal für Steuerzwecke, Identifikationsnummer, IdNr, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, USt-IdNr, W-IdNr, wirtschaftlich Tätige, Wirtschaftsidentifikationsnummer, Wirtschafts-Identifikationsnummer

Lebenslagen: Steuern und Abgaben für Betriebe

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

keine

Rechtsbehelf:

keine

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

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