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Informationen

zur Leistung

Wehrdienstbeschädigung; Beantragung von Versorgungsleistungen

Wenn Sie als Soldatin oder Soldat eine Gesundheitsstörung erlitten haben, die als Folge einer Wehrdienstbeschädigung anerkannt ist, können Sie Leistungen der Beschädigtenversorgung erhalten.

Während des Wehrdienstes wird abhängig vom Grad der Schädigungsfolgen ein monatlicher Ausgleich gezahlt.
Stirbt eine Soldatin oder ein Soldat an einer Wehrdienstbeschädigung, so können die Eltern ein Sterbegeld erhalten, wenn sie mit der Person zum Zeitpunkt des Todes in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben und keine anrechenbaren Leistungen gewährt wurden.

Nach dem Ausscheiden aus dem Wehrdienst kann auf Antrag Versorgung gewährt werden.

Die Versorgung kann in Form von Geld- oder Sachleistungen erfolgen und beinhaltet, abhängig vom festgestellten Grad der Schädigungsfolgen:

  • einkommensunabhängige Leistungen wie Grundrente, Pflegezulage, Schwerstbeschädigtenzulage und Kleiderverschleißpauschale sowie gegebenenfalls
  • einkommensabhängige Leistungen wie Ausgleichsrente, Ehegattenzuschlag und Berufsschadensausgleich.

Versorgungsleistungen kommen gegebenenfalls auch für Witwen und Witwer, hinterbliebene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Halb- und Vollwaisen sowie für hinterbliebene Eltern in Betracht, sollte der Soldat oder die Soldatin an den Folgen der Wehrdienstbeschädigung sterben.

Neben den bereits genannten Leistungen haben Sie gegebenenfalls außerdem Anspruch auf:

  • Heil- und Krankenbehandlung
  • Übernahme von Kosten bei schädigungsbedingter Pflegebedürftigkeit und Heimaufenthalt
  • orthopädische Versorgung
  • Fürsorgeleistung (Kriegsopferfürsorge)
  • Sterbe- und Bestattungsgeld

Diese Versorgungsleistungen beginnen frühestens mit Ihrem Ausscheiden aus der Bundeswehr.

Ferner kann ein bei einem Unfall während der Ausübung des Wehrdienstes erlittener Sachschaden an Kleidung oder üblicherweise mitzuführenden Gegenständen ersetzt werden.

Verursacht eine anerkannte Wehrdienstbeschädigung einen außergewöhnlichen Verschleiß an Kleidung oder Wäsche, wird ein monatlicher Pauschalbetrag gewährt. Wird Blindheit als Wehrdienstbeschädigung anerkannt, wird ein monatlicher Betrag zum Unterhalt eines Führhunds und als Beihilfe für fremde Führung gezahlt.

Synonyme: Ausgleich, Beschädigtenversorgung, Entschädigung, Führzulage für Blinde, Heilbehandlung, Hinterbliebenenversorgung, Kfz-Zuschuss, Kleiderverschleißpauschale, Kriegsopferfürsorge, Leistungen der Wohnungshilfe, Orthopädische Versorgung, Rente, Sachschadensersatz, Sterbegeld, Versorgungsleistung, Wäscheverschleißpauschale, WDB, Wehrdienstbeschädigung, Wehrdienstbeschädigungsverfahren

Lebenslagen: Finanzielle Leistungen und sonstige Hilfen, Soziale Absicherung

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Für eine durchgehende Leistungsgewährung müssen Sie den Antrag innerhalb von 1 Jahr nach der Beendigung Ihres Wehrdienstverhältnisses stellen; später gestellte Anträge werden ab dem 1. des Antragsmonats bewilligt.

Rechtsbehelf:

  • Für Soldatinnen und Soldaten in einem Wehrdienstverhältnis wird ein Beschwerdeverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) durchgeführt. 
  • Für frühere Soldatinnen und frühere Soldaten beziehungsweise deren Hinterbliebene wird ein Widerspruchsverfahren durchgeführt. 
  • Klageverfahren

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

AusgleichBeschädigtenversorgungEntschädigungFührzulage für BlindeHeilbehandlungHinterbliebenenversorgungKfz-ZuschussKleiderverschleißpauschaleKriegsopferfürsorgeLeistungen der WohnungshilfeOrthopädische VersorgungRenteSachschadensersatzSterbegeldVersorgungsleistungWäscheverschleißpauschaleWDBWehrdienstbeschädigungWehrdienstbeschädigungsverfahren