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Die Anerkennung der Private Sachverständige in der Wasserwirtschaft (PSW) erfolgt auf Antrag durch das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU).
Eine Anerkennung als privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft kann für folgende PSW-Tätigkeitsgebiete erfolgen:
Die Anerkennung für einzelne Fachbereiche kann eingeschränkt werden, wenn dies auf Grund der vorgelegten Qualifikationsnachweise erforderlich ist. Dies trifft insbesondere auf Fachbereiche mit einem breiten Aufgabenspektrum zu, z. B. Eigenüberwachung und Bauabnahme.
Synonyme: PSW
Lebenslagen: Anmeldepflichten, Befähigungs- und Sachkundenachweise, Zeugnisse und Lizenzen
Autor: Super-Admin
Die elektronische Übermittlung der Unterlagen wird akzeptiert, wenn bei der Anmeldung zur BayernID das Softwarezertifikat authega oder der Personalausweis (mit eID-Funktion) verwendet wurde. Zu unterschreibende Dokumente bitte als Scan übermitteln.
Bei einer elektronischen Übermittlung ist die Freistellungsbestätigung formlos, unterschrieben als Scan durch den Arbeitgeber zu übermitteln. Es ist eine Anmeldung mit der BayernID erforderlich (Benutzername/Passwort, Online-Ausweisfunktion oder authega-Zertifikat).
Bei einer elektronischen Übermittlung ist die Haftpflichtversicherungsbestätigung (Formular siehe unter "Formulare") unterschrieben und abgestempelt durch die Versicherungsgesellschaft als Scan zu übermitteln. Es ist eine Anmeldung mit der BayernID erforderlich (Benutzername/Passwort, Online-Ausweisfunktion oder authega-Zertifikat).
Für den Antrag sind keine Fristen einzuhalten.
Bitte beachten Sie aber, dass zum Anerkennungszeitpunkt die Teilnahme am Anerkennungsseminar nicht länger als 2 Jahre zurückliegen darf. Wir empfehlen Ihnen, das Anerkennungsseminar erst nach der fachlichen Prüfung Ihrer Berufserfahrung zu besuchen.
Gegen einen Anerkennungs-, Ablehnungs- und Widerrufs-Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/wasserwirtschaft-beantragung-der-anerkennung-als-private-r-sachverstaendige-r/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:52:55
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