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Sachverständigenorganisationen werden nach der "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (AwSV) anerkannt. In Bayern ist für die Anerkennung und Aufsicht der Sachverständigenorganisationen das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Den Sachverständigenorganisationen obliegt die Ausbildung, Prüfung, Bestellung und Überwachung der AwSV-Sachverständigen. Nähere Einzelheiten siehe § 52 AwSV.
Anerkennungsverfahren
Der Antrag auf Anerkennung als Sachverständigen-Organisation kann schriftlich bei der Anerkennungsbehörde gestellt werden. Dem Antrag sind die unten genannten Unterlagen beizufügen.
Da die Anerkennung länderübergreifend gültig ist, ist jeweils nur eine Anerkennung pro Organisation erforderlich. Der Antrag auf Anerkennung soll in dem Land gestellt werden, in dem die Organisation ihren Sitz hat. Die Organisation hat bei Antragstellung anzugeben, ob sie auch in einem anderen Land einen Antrag auf Anerkennung als Sachverständigen-Organisation gestellt hat. Organisationen mit Sitz in Bayern müssen die Anerkennung in Bayern beantragen.
Anerkennungen anderer Länder
Anerkennungen anderer Länder der Bundesrepublik Deutschland gelten auch in Bayern. Entsprechendes gilt für gleichwertige Anerkennungen von Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Synonyme: Anlagenverordnung, Bestellungsprüfung, Sachverständigenorganisation, Sachverständigen-Organisation, Umwelt, VAwS, wassergefährdende Stoffe, Wasserrechtsbehörden, Wasserwirtschaftsamt, Wasserwirtschaftsämter
Lebenslagen: Befähigungs- und Sachkundenachweise
Autor: Super-Admin
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/wassergefaehrdende-stoffe-beantragung-der-anerkennung-einer-sachverstaendigenorganisation/ zuletzt geändert: 18.07.2024 00:18:41
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