Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Wasserfahrzeug auf dem Bodensee; Beantragung der Zulassung oder Registrierung

Alle Motorboote und -schiffe auf dem Bodensee müssen zugelassen sein. Auch Segelboote, die mit einem Motor oder einer mit Wohn-, Koch- oder sanitären Einrichtung ausgerüstet sind, sind zulassungspflichtig.

Segelboote ohne Motor, Paddel- und Ruderboote, die länger als 2,5 Meter sind, müssen Sie lediglich registrieren lassen. Mit der Registrierung erhalten Sie gleichzeitig einen Bootsausweis.

Synonyme:

Lebenslagen: Verkehrssicherheit

Autor: Super-Admin

Formulare:

Merkblatt zur Lichterführung nach der Bodensee - Schifffahrts - Ordnung

Bodenseeschifffahrt - Merkblatt Lichterführung

Fassung der Internationalen Schifffahrtkommission vom 28. / 29. April 1992

Bodenseeschifffahrt - Richtlinien Bau und Ausrüstung Vergnügungsfahrzeuge

Online Verfahren:

Ein Antrag mit dem sowohl die Registrierung, Zulassung und Umschreibung eines Wasserfahrzeuges möglich sind.

Antrag auf Registrierung/Zulassung/Umschreibung eines Wasserfahrzeuges für den Bodensee

Sie können die Wartungsbestätigung für nicht abgastypengeprüfte Schiffsmotoren online übermitteln.

Wartungsbestätigung für nicht abgastypengeprüfte Schiffsmotoren

Fristen:

keine

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Das Rathaus hat vom 23. bis zum 27. Dezember 2024 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe und erholsame Feiertage!