Informationen
zur Leistung
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Ohne eine große Zahl ehrenamtlicher Wahlhelfer wäre es nicht möglich, Wahlen und Abstimmungen (Europa-, Bundestags-, Landtags-, Kommunalwahlen, Volksentscheide auf Landesebene und Bürgerentscheide auf kommunaler Ebene) durchzuführen. Ein Wahlehrenamt übernehmen zu können, ist daher für alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger eine ehrenvolle Aufgabe.
Bei landesweiten Wahlen und Abstimmungen werden zwischen 100.000 und 150.000 ehrenamtliche Wahlhelfer benötigt. Diese sind Mitglieder in den Wahlorganen (Wahlvorstände beziehungsweise Briefwahlvorstände), die in den Gemeinden für jeden Stimmbezirk (Wahllokal) gebildet werden. Jeder Wahlvorstand oder Briefwahlvorstand besteht in der Regel aus fünf bis neun Mitgliedern; hierbei gibt es verschiedene Funktionen (Vorsitzender, Stellvertreter, Schriftführer und sonstige Beisitzer).
Sie haben folgende Aufgaben:
Die Wahlvorstände müssen bereits vor Öffnung der Wahllokale um 8:00 Uhr Vorbereitungen treffen. Bis 18:00 Uhr sind die Wahllokale geöffnet. Danach folgt die Auszählung. Diese kann - je nach Umfang der Wahl - bis nach Mitternacht dauern, bei Gemeinde- und Landkreiswahlen wird die Auszählung soweit erforderlich am Montag nach der Wahl fortgesetzt.
Die Wahlvorstände und damit die Wahlhelfer werden von den Gemeindebehörden berufen. Rechtzeitig vor der Wahl oder Abstimmung erhalten sie ein Berufungsschreiben mit Informationsmaterial. Für Wahlvorsteher, Schriftführer und deren Stellvertreter werden in der Regel Schulungen durchgeführt.
Bei der Tätigkeit als Wahlhelfer handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit. Finden sich nicht genug freiwillige Helfer, so kann jeder, der wahlberechtigt ist, zur Übernahme eines Wahlehrenamts verpflichtet werden. Die Übernahme kann nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden.
Wichtige Gründe sind u.a.:
Die Entscheidung, ob ein wichtiger Grund vorliegt, trifft die zuständige Wahlbehörde. Der Wahlberechtigte ist dafür darlegungspflichtig. Wahlhelfern kann ein Erfrischungsgeld als Aufwandsentschädigung gewährt werden. Die Höhe legt die jeweilige Gemeinde fest.
Wer Interesse an der Ausübung des Wahlehrenamts hat, wendet sich bitte rechtzeitig vor einer Wahl oder Abstimmung an seine Gemeinde.
Synonyme: wahlhelferin
Lebenslagen: Wahlen
Autor: Super-Admin
Sie können sich online für eine anstehende Wahl als Wahlhelfer bewerben.
Zuständigkeit der kreisfreien Gemeinden
Cache Settings Menü
Cache: aus- oder eingeschlossen? Nicht festgelegt!
url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/wahlhelfer-berufung/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:52:37
Der Seiten-Cache für diese Seite ist leer.
Cache Status: inactive
Informieren Sie sich hier, welche Cookies Sie auf unserer Webseite akzeptieren. Dort können Sie auch jederzeit die Einstellungen ändern. Wir nutzen essentielle Cookies, um grundlegende Funktionen der Internetseite zu gewährleisten. Aus diesem Grund sind diese Cookies bereits aktiviert. Optionale Dienste ermöglichen die Einbettung von externen Medien in unsere Internetsete. Sie müssen diese Cookies zulassen um z.B. Videos, Kartenansichten oder Veranstaltungen zu sehen oder sich die Inhalte der Internetseiten vorlesen zu lassen. Mit unserem Statistikdienst erfassen wir anonymisierte Daten für Auswertungen und Statistiken, damit wir Ihren Internetseiten-Besuch optimal gestalten können.
Name: ReadSpeaker, URL: https://cdn-eu.readspeaker.com
Zustimmung zum Tool ReadSpeaker zum Vorlesen einiger Textpassagen auf dieser Seite
Name: Unser-Würmtal, URL: https://termine.unser-wuermtal.de
Zustimmung zur Einbindung aktueller Veranstaltungen von der Domain termine.unser-wuermtal.de
Name: Google Maps, URL: https://maps.googleapis.com
Zustimmung zur Einbindung von Google-Maps Karten zum Anzeigen von Adressen auf einer Karte.
Name: Statistik, URL: https://piwikpro.de/
Analytics: Wir erheben Daten über Ihren Besuch auf unserer Website mit Hilfe von PIWIK Pro. Dies hilft uns zu verstehen, wie die Website genutzt wird: Was funktioniert, was möglicherweise defekt ist und was wir verbessern sollten.
Zeilenumbruch: ##break##
Keine Vorschau vorhanden.
Das Rathaus hat vom 23. bis zum 27. Dezember 2024 geschlossen.
Wir wünschen Ihnen frohe und erholsame Feiertage!