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Den Waffenschein erhalten Sie für höchstens 3 Jahre. Sie können den Waffenschein zweimal um höchstens 3 Jahre verlängern lassen.
Den Waffenschein erhalten Sie zum Führen von erlaubnispflichtigen Waffen. Unterschieden wird zwischen erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Schusswaffen. Um erlaubnisfreie Schusswaffen führen zu dürfen, benötigen Sie einen Kleinen Waffenschein (vgl. weiterführende Informationen). Eine Liste der Waffen, für deren Erwerb und Besitz Sie keine Erlaubnis benötigen, finden Sie in Anlage 2 des Waffengesetzes.
Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren.
Mit dem Waffenschein wird Ihnen erlaubt, eine Waffe außerhalb
zu tragen. Wenn Sie die Waffe bei sich tragen, müssen Sie den Waffenschein bei sich haben und sich mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Um den Waffenschein zu erhalten, müssen Sie
nachweisen.
Ob Sie die Voraussetzungen (weiterhin) erfüllen, wird bei der Verlängerung erneut überprüft.
Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie den Waffenschein nicht umschreiben lassen.
Wenn Sie ohne erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis mit Waffen und Munition umgehen, droht Ihnen eine Geld- oder Freiheitsstrafe.
Synonyme: Erlaubnispflichtige Waffen, Führen von Waffen, Waffe in der Öffentlichkeit, Waffenschein verlängern, Waffe tragen
Lebenslagen: Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Urkunden
Autor: Super-Admin
verwaltungsgerichtliche Klage
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/waffenschein-beantragung-einer-verlaengerung/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:52:35
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