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zur Leistung

Waffenbesitzkarte; Beantragung für schießsportlichen Verein

Wollen Sie erlaubnispflichtige Schusswaffen für einen schießsportlichen Verein erwerben, können Sie beantragen, dass die hierfür erforderliche Waffenbesitzkarte nicht Ihnen persönlich, sondern dem Verein ausgestellt wird.

Sie müssen hierfür eine verantwortliche Person benennen, die waffenrechtlich zuverlässig und persönlich geeignet sein muss sowie die erforderliche Sachkunde nachweisen kann. Diese Person muss nicht vertretungsberechtigt sein, d.h. beispielsweise kein Mitglied des Vorstands. Scheidet die verantwortliche Person aus dem Verein aus, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Behörde mitteilen und innerhalb von 2 Wochen eine neue verantwortliche Person benennen. Ansonsten entzieht Ihnen die zuständige Behörde die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen (Waffenbesitzkarte).

Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren.

Um die Erlaubnis zu erhalten, erlaubnispflichtige Waffen und Munition zu erwerben und zu besitzen, muss der Verein Mitglied in einem anerkannten Schießsportverband sein und im Vereinsregister eingetragen sein. Außerdem müssen Sie die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition nachweisen. Die von Ihnen benannte verantwortliche Person muss

  • das entsprechende Alter haben sowie
  • waffenrechtlich zuverlässig und,
  • persönlich geeignet sein sowie
  • ihre Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition

nachweisen.

Synonyme: Antrag Vereins-WBK, Antrag Waffenbesitz, Antrag Waffenbesitzkarte Vereine, Schießsportverein, Vereins-WBK beantragen, Waffe erwerben

Lebenslagen: Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Vereine und Stiftungen

Autor: Super-Admin

Fristen:

keine

Rechtsbehelf:

verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Antrag Vereins-WBKAntrag WaffenbesitzAntrag Waffenbesitzkarte VereineSchießsportvereinVereins-WBK beantragenWaffe erwerben