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Vollmacht ist die durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht. Sie wird im Regelfall durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erteilt. Wie jedes Rechtsgeschäft setzt sie die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers voraus.
Eine Vollmacht zur Vorsorge ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten zu regeln. Sie benennen eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die bereit sind, im Bedarfsfall für Sie zu handeln. In der Vollmacht können Sie im Einzelnen regeln, für welche Aufgabenbereiche sie gelten und welche Befugnisse der Bevollmächtigte haben soll. Liegt eine wirksame und ausreichende Vollmacht vor, so darf in ihrem Regelungsbereich vom Betreuungsgericht keine rechtliche Betreuung für Sie angeordnet werden.
Von der Vorsorgevollmacht zu unterscheiden ist die sog. Betreuungsverfügung. Diese berechtigt nicht zur Vertretung bei Rechtsgeschäften. In ihr werden vielmehr Wünsche festgelegt für den Fall, dass - weil keine Vollmacht erteilt wurde - ein Betreuer bestellt werden muss (weiterführende Informationen siehe unter "Verwandte Themen").
Nähere Hinweise und Formulierungsvorschläge zur Vorsorgevollmacht finden Sie in der Informationsbroschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, die Sie kostenlos herunterladen können (siehe "Weiterführende Links").
Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister
Ihre Vorsorgevollmacht können Sie im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Vorsorgevollmacht im Zweifelsfall von einem Betreuungsgericht aufgefunden wird, das dann Ihren Vorsorgebevollmächtigten benachrichtigen kann.
Antragsformulare für die Registrierung erhalten Sie bei der Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister oder im Internet (Link siehe "Weiterführende Links"). Dort können Sie eine Registrierung auch online vornehmen (siehe Link unter "Online-Verfahren").
Sie können Ihre Vorsorgeurkunde auch per Post oder Telefax registrieren.
Synonyme: Betreuer, Betreuung, Betreuungsbehörde, Betreuungsgericht, Betreuungsrecht, Betreuungsverein, Betreuungsverfügung, Betreuungsverfügung, Bevollmächtigter, Bundesnotarkammer, Generalvollmacht, Geschäftsunfähig, Patiententestament, Patientenverfügung, Patientenverfügung, Register, Vertrauensperson, Vertretungsmacht, Vollmacht, Vollmacht, Vollmachtgeber, Vormundschaft, Vormundschaftsgericht, Vorsorge, Vorsorge, Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter, Vorsorgeregister, Vorsorgeurkunde, Vorsorgeverfügung, Vorsorgevollmacht, Vorsorgevollmacht ausstellen, Zentrales Vorsorgeregister, ZVR, ZVR-Card
Lebenslagen: Betreuung, Gesundheit, Vor- und Nachsorge
Autor: Super-Admin
Sie können Ihre Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung - ebenso wie eine Patientenverfügung - im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) selbst registrieren oder registrieren lassen. Die Registrierung umfasst die wesentlichen Daten der Verfügung, so z.B. Name und Anschrift von Vollmachtgeber und dem oder den Bevollmächtigten, Angaben zum Umfang der Vollmacht, etc. Das Schriftstück, in welchem Sie Ihre Vorsorgeurkunde errichtet haben, wird nicht beim Register hinterlegt.
Schriftliche Betreuungswünsche, Vorsorgevollmacht
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