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Vorrichtungen mit radioaktiven Stoffen sowie Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung; Beantragung einer Bauartzulassung

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ist zuständig für die Erteilung von Bauartzulassungen für Vorrichtungen mit radioaktiven Stoffen und Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen. Wenn Sie eine Bauartzulassung für eine Vorrichtung oder Anlage erwerben, können Sie diese ohne Genehmigung oder Anzeige verwenden.

Mit der Erteilung der Bauartzulassung bestätigt das BfS, dass die geprüften Baumuster die gesetzlichen Anforderungen an den Strahlenschutz erfüllen. Die Bauartzulassung umfasst die gesamte Bauart. Für einzelne Geräte ist keine spezielle Zulassung oder Prüfung mehr erforderlich.

Ihren Antrag auf Bauartzulassung für Vorrichtungen, in die radioaktive Stoffe eingefügt sind, sowie für Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung reichen Sie beim BfS ein.

Hinweis:
Das BfS erteilt die Bauartzulassung für höchstens 10 Jahre. Auf Antrag können Sie eine erteilte Bauartzulassung verlängern lassen.

Synonyme: BAM, Bauartprüfung, Bauartzeichen, Bauartzulassung, BfS, Bundesamt für Strahlenschutz, Bundesanstalt für Materialforschung, Ionisierende Strahlung, Materialprüfung, radioaktiv, radioaktive Stoffe, Strahlenschutz

Lebenslagen: Anlagenbetrieb und -prüfung, Umweltschutz

Autor: Super-Admin

Fristen:

keine

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

BAMBauartprüfungBauartzeichenBauartzulassungBfSBundesamt für StrahlenschutzBundesanstalt für MaterialforschungIonisierende StrahlungMaterialprüfungradioaktivradioaktive StoffeStrahlenschutz

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