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zur Lebenslage

Vollstreckung

Übergeordnete Lebenslage: Rechnungsstellung und Mahnwesen

Kategorie: Unternehmer

Langbeschreibung

Erhebt ein Schuldner keinen Einspruch gegen den Mahnbescheid, können Unternehmer einen Vollstreckungsbescheid beantragen und erhalten einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel.

Autor: Super-Admin