Informationen
zur Leistung
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Mit einer Klage zum Verwaltungsgericht kann beispielsweise die Aufhebung eines Verwaltungsakts (Anfechtungsklage) oder die Verurteilung zum Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsakts (Verpflichtungsklage) verlangt werden. Auch eine Feststellungs- oder Leistungsklage ist möglich.
Die Klage kann schriftlich oder zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (Rechtsantragsstelle) des Gerichts erhoben werden. Eine Klageeinreichung in elektronischer Form ist möglich, soweit die hierfür vorgesehenen Vorgaben eingehalten werden (siehe entsprechender Internetauftritt der Verwaltungsgerichtsbarkeit); per einfacher E-Mail kann eine Klage jedoch nicht wirksam erhoben werden. Im Fall einer Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage ist die Klage innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchbescheids oder - soweit kein Vorverfahren durchgeführt wird - nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts zu erheben.
In den Bereichen des Ausbildungs- und Studienförderungsrechts, des Heimrechts, des Kinder- und Jugendhilferechts, der Kinder-, Jugend- und Familienförderung, des Kriegsopferfürsorgerechts, des Schwerbehindertenrechts, des Unterhaltsvorschussrechts, des Wohngeldrechts, des Rundfunkgebührenrechts und im Rahmen der Förderung nach dem Europäischen Sozialfonds kann ein Betroffener wählen, ob er vor Erhebung einer Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage (im Lastenausgleich: der Beschwerde) ein Vorverfahren durchführen oder unmittelbar Klage erheben will (sog. fakultatives Widerspruchsverfahren). In allen übrigen Bereichen ist sofort Klage zu erheben; die Einlegung eines Widerspruchs ist nicht möglich. Welcher Rechtsbehelf gegen Verwaltungsakte statthaft ist, kann den jeweiligen Bescheiden beigefügten Rechtsbehelfsbelehrungen entnommen werden.
Die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte erstreckt sich auch auf Streitsachen aus der Jugendhilfe, der Kriegsopferfürsorge, Teilen des Schwerbehindertenrechts, der Ausbildungsförderung und dem Lastenausgleich. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich regelmäßig nach dem Sitz der den Verwaltungsakt erlassenden Behörde, dem Wohnsitz des Beschwerten oder dem Sitz des Beklagten. Sonderregelungen bestehen u.a. für Beamte, für Streitigkeiten nach dem Asylgesetz, ortsgebundene Rechte und für Grundstücksangelegenheiten.
Quelle: Sozial-Fibel, 21.10.2022
Synonyme: Gericht, Prozess, Verwaltungsgericht
Lebenslagen: Öffentliches Recht
Autor: Super-Admin
Cache Settings Menü
Cache: aus- oder eingeschlossen? Nicht festgelegt!
url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/verwaltungsgerichtsprozess-informationen/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:52:00
Der Seiten-Cache für diese Seite ist leer.
Cache Status: inactive
Informieren Sie sich hier, welche Cookies Sie auf unserer Webseite akzeptieren. Dort können Sie auch jederzeit die Einstellungen ändern. Wir nutzen essentielle Cookies, um grundlegende Funktionen der Internetseite zu gewährleisten. Aus diesem Grund sind diese Cookies bereits aktiviert. Optionale Dienste ermöglichen die Einbettung von externen Medien in unsere Internetsete. Sie müssen diese Cookies zulassen um z.B. Videos, Kartenansichten oder Veranstaltungen zu sehen oder sich die Inhalte der Internetseiten vorlesen zu lassen. Mit unserem Statistikdienst erfassen wir anonymisierte Daten für Auswertungen und Statistiken, damit wir Ihren Internetseiten-Besuch optimal gestalten können.
Name: ReadSpeaker, URL: https://cdn-eu.readspeaker.com
Zustimmung zum Tool ReadSpeaker zum Vorlesen einiger Textpassagen auf dieser Seite
Name: Unser-Würmtal, URL: https://termine.unser-wuermtal.de
Zustimmung zur Einbindung aktueller Veranstaltungen von der Domain termine.unser-wuermtal.de
Name: Google Maps, URL: https://maps.googleapis.com
Zustimmung zur Einbindung von Google-Maps Karten zum Anzeigen von Adressen auf einer Karte.
Name: Statistik, URL: https://piwikpro.de/
Analytics: Wir erheben Daten über Ihren Besuch auf unserer Website mit Hilfe von PIWIK Pro. Dies hilft uns zu verstehen, wie die Website genutzt wird: Was funktioniert, was möglicherweise defekt ist und was wir verbessern sollten.
Zeilenumbruch: ##break##
Keine Vorschau vorhanden.
Das Rathaus und die Bibliothek schließen heute, Donnerstag den 28.11.2024 aufgrund der internen Weihnachtsfeier bereits um 17:00 Uhr! Â
Vielen Dank für Ihr Verständnis.