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Informationen

zur Leistung

Versicherungsteuer; Anmeldung

Die Versicherungsteuer betrifft Prämien- oder Beitragszahlungen aus Versicherungsverträgen. Steuerschuldner der Versicherungsteuer ist der Versicherungsnehmer. Jedoch müssen Sie als Versicherer in der Regel die vereinnahmte Versicherungsteuer für den Versicherungsnehmer entrichten. Der Versicherungsnehmer muss nur dann die Versicherungsteuer selbst anmelden und entrichten, wenn weder Versicherer noch Inkassobevollmächtigte ihren Sitz in einem EU- oder EWR-Staat haben.

Als Steuerentrichtungsschuldner müssen Sie Ihre Steuer im Rahmen der Steueranmeldung für Versicherungen selbst berechnen, anmelden und entrichten.

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Lebenslagen: Sonstige Steuern, Steuern und Abgaben für Betriebe, Zahlung von Steuern, Abgaben und Gebühren

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Das BZSt-Online-Portal (BOP) ermöglicht Ihnen die elektronische Übermittlung von Daten an das BZSt. Als Identifizierungsmittel sind ein ELSTER-Konto oder eine BOP-Zertifikatsdatei und Passwort erforderlich.

BZSt-Online-Portal (BOP)

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

für Versicherer und Bevollmächtigte:

  • Einreichen der Steueranmeldung und Entrichten der Steuer: 15 Tage nach Ablauf eines jeden Anmeldungszeitraums
    • Anmeldezeitraum ist in der Regel ein Kalendermonat
  • bei weniger oder gleich 1.000 EUR Steuer im Vorjahr: 15 Tage nach Ende eines Kalenderjahres
  • bei mehr als 1.000 EUR und weniger oder gleich 6.000 EUR Steuer im Vorjahr: 15 Tage nach Ende eines Kalendervierteljahres

für Versicherungsnehmer:

  • Einreichen der Steueranmeldung und Entrichten der Steuer: 15 Tage nach Ablauf des Monats der Zahlung des Versicherungsentgelts

Hinweise:

Geht die Steueranmeldung nicht rechtzeitig beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ein, müssen Sie möglicherweise einen Verspätungszuschlag zahlen.
Wenn Sie die Frist von 15 Tagen nicht einhalten, entscheidet das Bundeszentralamt für Steuern im Rahmen einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen über die Höhe der Steuer.

Rechtsbehelf:

  • Einspruch
  • Finanzgerichtliche Klage

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

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