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Berufsständische Versorgungseinrichtungen, auch Versorgungswerke genannt, sind Sondersysteme der Pflichtversorgung. Sie stellen für kammerfähige freie Berufe die Pflichtversorgung bezüglich der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung ihrer Mitglieder sicher. Dazu gehören beispielsweise:
Die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu Gunsten dieser Versorgung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Sie müssen dazu aufgrund Ihrer Beschäftigung Pflichtmitglied in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung und zugleich Pflichtmitglied einer berufsständischen Kammer sein. Für andere versicherungspflichtige Beschäftigungen oder Tätigkeiten ist die Befreiung nur in Ausnahmefällen möglich.
Synonyme: Befreiung, Befreiungsantrag, Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, Befreiung von der Versicherungspflicht, berufsständische Versorgung, DRV Befreiungsantrag, Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen, Versorgungseinrichtung, Versorgungswerke
Lebenslagen: Sozialabgaben, Steuern und Sozialabgaben
Autor: Super-Admin
Die Befreiung wirkt vom Vorliegen der Voraussetzungen an, wenn Sie den Antrag innerhalb von 3 Monaten stellen. Ansonsten ist sie ab Eingang des Antrages wirksam. Eine Befreiung für die Vergangenheit ist nur im Rahmen der Dreimonatsfrist möglich.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/versicherungspflicht-in-der-gesetzlichen-rentenversicherung-beantragung-der-befreiung/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:33:14
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