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Wenn Sie sich von der Versicherungspflicht bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse befreien lassen wollen, müssen Sie einen Antrag stellen.
Antragsberechtigt sind Versicherte der Landwirtschaftlichen Alterskasse, also auch sogenannte mitarbeitende Familienangehörige. Mitarbeitende Familienangehörige sind
Sie müssen einen Grund dafür haben, sich befreien zu lassen. Mögliche Befreiungsgründe sind zum Beispiel:
Die Befreiung beginnt in der Regel, sobald die Befreiungsvoraussetzungen vorliegen. Dazu müssen Sie den Antrag innerhalb von 3 Monaten stellen. Wenn Sie den Antrag später stellen, gilt die Befreiung frühestens ab dem Tag, an dem Sie sie beantragen.
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau kann Ihre Versicherungspflicht auch rückwirkend feststellen. In diesem Fall beginnt die Antragsfrist für die Befreiung mit Bekanntgabe des Bescheides über die aktuelle Versicherungspflicht bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse.
Die Befreiung von der Versicherungspflicht endet, sobald deren Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Wenn die Befreiungsvoraussetzungen wegfallen oder sich ändern, müssen Sie dies sofort melden.
Synonyme: als Mifa, als Mitarbeitender Familienangehöriger, Alterssicherung der Landwirte, Befreiung, Befreiungsantrag, Befreiung Unmöglichkeit der Wartezeiterfüllung, Befreiung von der Versicherungspflicht, Befreiung wegen Arbeitseinkommen, Befreiung wegen Arbeitsentgelt, Befreiung wegen Arbeitslosengeld II, Befreiung wegen außerlandwirtschaftlichen Einkommen, Befreiung wegen Erwerbsersatzeinkommen, Befreiung wegen Kindererziehung, Befreiung wegen Pflege, Befreiung wegen Wehrdienst, Befreiung wegen Zivildienst, Landwirtschaftliche Alterskasse, SVLFG
Lebenslagen: Altersvorsorge
Autor: Super-Admin
Das Serviceportal bietet Ihnen die Möglichkeit, Dienstleistungen der SVLFG online in Anspruch zu nehmen und sie zu kontaktieren.
Die Befreiung beginnt, sobald die Voraussetzungen vorliegen, wenn Sie den Antrag innerhalb von 3 Monaten stellen.
Bei späterer Antragsstellung beginnt die Befreiung frühestens ab dem Tag, an dem Sie den Antrag stellen.
Bei Feststellung der Versicherungspflicht für die Vergangenheit beginnt die Frist mit Bekanntgabe des Bescheides über diese Versicherungspflicht.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/versicherungspflicht-beantragung-der-befreiung-fuer-mitarbeitende-familienangehoerige-in-der-landwirtschaftlichen-alterskasse/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:42:11
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