Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Versicherungsberater/-in; Anmeldung zur Sachkundeprüfung

Wenn Sie die Sachkundeprüfung als Geprüfter Fachmann / Geprüfte Fachfrau für Versicherungsvermittlung (IHK) ablegen möchten, müssen Sie sich zunächst bei einer Industrie- und Handelskammer anmelden, die die Prüfung anbietet. Die Prüfung wird an maximal acht bundeseinheitlichen Terminen angeboten. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil.

Im schriftlichen Teil müssen Sie die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse nachweisen, beispielsweise hinsichtlich Verbraucherrechten und Fachbegriffen.

Im praktischen Teil müssen Sie ein simuliertes Kundenberatungsgespräch durchführen.

Sie können vom praktischen Teil befreit werden, wenn Sie über eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater oder Immobiliardarlehensvermittler verfügen oder zumindest bereits die praktische Prüfung für einen dieser Berufe abgelegt haben.

Die Prüfung ist bestanden, wenn sowohl der schriftliche als auch der praktische Teil der Prüfung jeweils mit „bestanden“ bewertet worden sind.

Nach Bestehen der Prüfung stellt die Industrie- und Handelskammer eine Bescheinigung darüber aus. Wurde die Prüfung nicht bestanden, erhalten Sie einen Bescheid, in dem auf die Wiederholungsmöglichkeit hingewiesen wird.

Alternativ zur Sachkundeprüfung können Sie Ihre Sachkunde für die Erlaubnis auch mit bestimmten Berufsabschlüssen aus dem Versicherungs- und Finanzwesen nachweisen. Eine genaue Auflistung finden Sie unter den weiterführenden Informationen.

Synonyme:

Lebenslagen: Zeugnisse und Lizenzen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie wollen als Versicherungsvermittler/-in oder als Versicherungsberater/-in tätig werden? Dann müssen Sie Ihre Sachkunde durch eine entsprechende Prüfung oder eine gleichgestellte Berufsqualifikation nachweisen.

Online-Anmeldung zur Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler/-in und Versicherungsberater/-in

Fristen:

Die Anmeldefrist zur Sachkundeprüfung wird von der jeweiligen Industrie- und Handelskammer festgelegt.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen: