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zur Lebenslage

Versicherungen für Mitarbeiter

Übergeordnete Lebenslage: Versicherungen

Kategorie: Unternehmer

Langbeschreibung

Wenn Sie Personal beschäftigen, müssen Sie Ihre Beschäftigten bei der Sozialversicherung anmelden. Bei bestimmten Arbeitsverhältnissen gibt es jedoch Ausnahmen von der Versicherungspflicht.

Autor: Super-Admin