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zur Leistung

Verkehrspsychologische Teilmaßnahme; Beantragung der Anerkennung oder Genehmigung eines Qualitätssicherungssystems

Inhaber der Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie unterliegen der Überwachung der Regierung der Oberpfalz. Diese Überwachung beinhaltet eine Vor-Ort-Überprüfung, die im Turnus von mindestens zwei Jahren stattzufinden hat. Die Frist kann von der zuständigen Behörde auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Von dieser Überwachung kann abgesehen werden, wenn sich der Inhaber einer Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie einem von der zuständigen Behörde anerkannten Qualitätssicherungssystem angeschlossen hat.

Die Anerkennung eines Qualitätssicherungssystems ist bei der Regierung der Oberpfalz zu beantragen.

Synonyme: Punkteabbau, QM, Qualität, Qualitätsmanagement, Qualitätssicherungssystem, Seminar, Seminarerlaubnis, Teilmaßnahme, Verkehrspsychologie, Verkehrspsychologische Teilmaßnahme

Lebenslagen: Zeugnisse und Lizenzen

Autor: Super-Admin

Rechtsbehelf:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

PunkteabbauQMQualitätQualitätsmanagementQualitätssicherungssystemSeminarSeminarerlaubnisTeilmaßnahmeVerkehrspsychologieVerkehrspsychologische Teilmaßnahme

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