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zur Leistung

Verkehrspsychologische Berater; Rücknahme und Widerruf der Anerkennung

Personen, die eine Fahrerlaubnis auf Probe besitzen und nach dem Besuch eines besonderen Aufbauseminars erneut verkehrsauffällig geworden sind, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einer Verkehrspsychologischen Beratung anordnen.

Die Beratung darf nur von Personen durchgeführt werden, die amtlich anerkannt sind. Personen, die eine Bestätigung der Sektion Verkehrspsychologie im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. besitzen, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, gelten als amtlich anerkannt.

Eine Rücknahme oder ein Widerruf der Anerkennung wird durch die Regierung der Oberpfalz erlassen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen nicht (mehr) vorliegen.

Synonyme: BDP, Beratung, Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V., besonderes Aufbauseminar, Probezeit, Verkehrspsychologie, Verkehrspsychologischer Berater

Lebenslagen: Zeugnisse und Lizenzen

Autor: Super-Admin

Fristen:

Dem Erlaubnisinhaber werden in der Regel vier Wochen zur Abgabe seiner Stellungnahme eingeräumt.

Rechtsbehelf:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

BDPBeratungBerufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.besonderes AufbauseminarProbezeitVerkehrspsychologieVerkehrspsychologischer Berater

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