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Die Vergabekammern Nord- und Südbayern prüfen Vergabeverfahren von öffentlichen Auftraggebern nach § 99, Sektorenauftraggebern nach § 100 und Konzessionsgebern nach § 101 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die ihren Sitz Bayern haben soweit nicht die Vergabekammern des Bundes zuständig sind.
Die Vergabekammer Südbayern ist außerdem zuständig für Vergaben
Die Vergabekammer Nordbayern ist außerdem für die Vergaben des Germanischen Nationalmuseums, Nürnberg zuständig.
Überprüft werden kann das Vergabeverfahren von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen sowie die Ausrichtung von Wettbewerben, deren geschätzter Auftrags- oder Vertragswert ohne Umsatzsteuer die jeweils festgelegten Schwellenwerte erreicht oder überschreitet (§ 106 GWB, § 3 VgV).
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei hat der Antragsteller darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Synonyme:
Lebenslagen: EU-weite Ausschreibungen
Autor: Super-Admin
Gegen die Entscheidung der Vergabekammer kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen (§ 172 GWB), die mit der Zustellung der Entscheidung beginnt, die sofortige Beschwerde (§ 171 GWB) schriftlich beim Bayerischen Obersten Landesgericht, Kartell- und Vergabesenat in München eingelegt werden.
Die sofortige Beschwerde ist zugleich mit ihrer Einlegung zu begründen. Die Beschwerdebegründung muss enthalten:
Die Beschwerdeschrift muss durch einen bei einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichnet sein. Dies gilt nicht für Beschwerden von juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
Mit der Einlegung der Beschwerde sind die anderen Beteiligten des Verfahrens vor der Vergabekammer vom Beschwerdeführer durch Übermittlung einer Ausfertigung der Beschwerdeschrift zu unterrichten.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/vergabe-von-oeffentlichen-auftraegen-und-konzessionen-beantragung-der-nachpruefung-eines-eu-weiten-vergabeverfahrens/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:51:28
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