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Informationen

zur Leistung

Verfahrensfreies Bauvorhaben; Informationen

Bestimmte (kleinere) Bauvorhaben können ohne Baugenehmigung errichtet werden und bedürfen auch nicht der Durchführung eines Genehmigungsfreistellungsverfahrens.

Der Bauherr ist dafür verantwortlich, dass das Vorhaben diesen und allen anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Im Einzelnen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde oder an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Synonyme: Genehmigungsfrei Bauen, Genehmigungsfreiheit

Lebenslagen: Bauverfahren

Autor: Super-Admin

Das Rathaus hat vom 23. bis zum 27. Dezember 2024 geschlossen.

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