Informationen
zur Leistung
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Diese Anlagen bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Darüber hinaus sind weitere Mitteilungspflichten zu erfüllen.
Durch die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider - 42. BImSchV) werden Betreiber derartiger Anlagen unter anderem verpflichtet, bei der Errichtung und dem Betrieb den Stand der Technik anzuwenden. Anlagen im Anwendungsbereich dieser Verordnung sind so auszulegen, zu errichten und zu betreiben, dass Verunreinigungen des Nutzwassers durch Mikroorganismen, insbesondere Legionellen, nach dem Stand der Technik vermieden werden. Gemäß der 42. BImSchV sind diese Anlagen anzuzeigen. Dies kann bundeseinheitlich über die Internetseite des KaVKA-Katasters erfolgen. In Bayern gibt eine Allgemeinverfügung vor, dass die Anzeige ausschließlich über dieses Portal erfolgen muss. Darüber hinaus enthält die 42. BImSchV Prüf- und Maßnahmenwerte für Konzentrationen von Legionellen im Nutzwasser.
Legionellen sind aerobe Bakterien, die als potenziell humanpathogen eingestuft werden. Sie sind weit verbreitete Umweltkeime, die z. B. in geringer Zahl in Oberflächengewässern vorkommen. Beim Einatmen Legionellen-haltiger Wassertröpfchen (Aerosole) kann sich eine Lungenentzündung entwickeln, die unter Umständen sogar zu lebensgefährlichen Infektionen führen kann. Erkrankungen des Menschen treten weltweit immer wieder entweder sporadisch oder im Rahmen von Ausbrüchen auf. In den letzten Jahren ist es auch in Deutschland zu Legionellenausbrüchen mit Todesfällen gekommen, zum Beispiel 2013 in Warstein und 2010 in Ulm. Neben belastetem Trinkwasser können auch Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider Quellen von Legionellen sein. Unter bestimmten Bedingungen können Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider Legionellen-haltige Wassertröpfchen in die Außenluft freisetzen. Ziel gesetzlicher Regelungen ist es, das Legionellenwachstum zu hemmen und die Emission Legionellen-haltiger Aerosole aus diesen Anlagen zu reduzieren.
Die Verordnung enthält u. a. folgende rechtlich verpflichtende Anzeigen- und Mitteilungspflichten für den Betreiber:
Synonyme: Bundesimmissionsschutzverordnung, Bundes-Immissionsschutzverordnung
Lebenslagen: Anmeldepflichten
Autor: Super-Admin
Sie können Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider gemäß § 13 der 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheider und Kühltürme - 42. BImSchV) online anzeigen.
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 10. Juli 2018, Az. 72b-U8721-2018/2-1
Die Anzeigepflicht nach § 13 der 42. BImSchV trat am 19.07.2018 in Kraft. Der Betreiber einer Neuanlage hat diese spätestens einen Monat nach der Erstbefüllung mit Nutzwasser der zuständigen Behörde anzuzeigen. Bestandsanlagen waren gegenüber der zuständigen Behörde spätestens bis zum 19.08.2018 anzuzeigen. Außerdem finden sich in § 13 noch weitere Fristen für die Anzeige einer Änderung oder Stilllegung einer Anlage sowie des Betreiberwechsels.
Nach § 10 hat der Betreiber die zuständigen Behörden unverzüglich gemäß Anlage 3 Teil 1 zu informieren und innerhalb einer Frist von vier Wochen gemäß Anlage 3 Teil 2 zu informieren, sobald er bei einer Laboruntersuchung eine Überschreitung von Maßnahmenwerten festgestellt hat.
Nach § 14 Abs. 2 hat der Betreiber die Ergebnisse der Überprüfungen nach § 14 Abs. 1 der zuständigen Behörde innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Überprüfung mitzuteilen.
Cache Settings Menü
Cache: aus- oder eingeschlossen? Nicht festgelegt!
url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/verdunstungskuehlanlagen-kuehltuerme-und-nassabscheider-anzeigen-und-mitteilungen/ zuletzt geändert: 26.10.2024 00:49:39
Der Seiten-Cache für diese Seite ist leer.
Cache Status: inactive
Informieren Sie sich hier, welche Cookies Sie auf unserer Webseite akzeptieren. Dort können Sie auch jederzeit die Einstellungen ändern. Wir nutzen essentielle Cookies, um grundlegende Funktionen der Internetseite zu gewährleisten. Aus diesem Grund sind diese Cookies bereits aktiviert. Optionale Dienste ermöglichen die Einbettung von externen Medien in unsere Internetsete. Sie müssen diese Cookies zulassen um z.B. Videos, Kartenansichten oder Veranstaltungen zu sehen oder sich die Inhalte der Internetseiten vorlesen zu lassen. Mit unserem Statistikdienst erfassen wir anonymisierte Daten für Auswertungen und Statistiken, damit wir Ihren Internetseiten-Besuch optimal gestalten können.
Name: ReadSpeaker, URL: https://cdn-eu.readspeaker.com
Zustimmung zum Tool ReadSpeaker zum Vorlesen einiger Textpassagen auf dieser Seite
Name: Unser-Würmtal, URL: https://termine.unser-wuermtal.de
Zustimmung zur Einbindung aktueller Veranstaltungen von der Domain termine.unser-wuermtal.de
Name: Google Maps, URL: https://maps.googleapis.com
Zustimmung zur Einbindung von Google-Maps Karten zum Anzeigen von Adressen auf einer Karte.
Name: Statistik, URL: https://piwikpro.de/
Analytics: Wir erheben Daten über Ihren Besuch auf unserer Website mit Hilfe von PIWIK Pro. Dies hilft uns zu verstehen, wie die Website genutzt wird: Was funktioniert, was möglicherweise defekt ist und was wir verbessern sollten.
Keine Vorschau vorhanden.