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zur Lebenslage

Veräußerung und Versteigerung

Kategorie: Verwaltung

Langbeschreibung

Die öffentliche Verwaltung kann unter Berücksichtigung haushaltsrechtlicher Bestimmungen nicht mehr benötigte Objekte, z. B. Immobilien oder Büromöbel veräußern.

Autor: Super-Admin

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