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Informationen

zur Leistung

Unterstützung für den Wiedereinstieg ins Berufsleben in der gesetzlichen Unfallversicherung; Beantragung

Wenn Sie wegen gesundheitlicher Schwierigkeiten aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit Ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr wie bisher ausüben können, erhalten Sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Leistungen, die von Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse erbracht werden können, sind beispielsweise:

  • Hilfen zur Wiederaufnahme oder Weiterführung der bisherigen Tätigkeit
  • Unterstützung bei der Umsetzung innerhalb des bisherigen Unternehmens auf eine andere Tätigkeit
  • Unterstützung bei der Aufnahme einer Tätigkeit in einem anderen Unternehmen
  • Umschulung
  • berufliche Anpassung, Weiterbildung und Qualifizierung
  • Aufnahme in eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung

Nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit wirkt die gesetzliche Unfallversicherung mit allen geeigneten Mitteln darauf hin, die Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz zu ermöglichen. Ist eine Rückkehr an den vorhandenen Arbeitsplatz nicht möglich, wird daran gearbeitet, zumindest das Beschäftigungsverhältnis beim bisherigen Arbeitgeber zu erhalten. Ist auch dies nicht möglich, wird eine zügige und nachhaltige Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt angestrebt.

Auch bei Kindern und Jugendlichen werden im Versicherungsfall Leistungen zur Teilhabe erbracht. Ziel dabei ist es unter anderem, den Betroffenen eine allgemeine Schulbildung sowie eine angemessene Berufs- oder Erwerbstätigkeit zu ermöglichen.
Sie müssen keinen Antrag stellen. Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse prüft mögliche Ansprüche von Amts wegen.

Synonyme: Arbeitsunfall, Berufliche Anpassung, Berufsgenossenschaft, Berufskrankheit, Erhaltung des Arbeitsplatzes, gesetzliche Unfallversicherung, Qualifizierung, Teilhabe, Teilhabe am Arbeitsleben, Umschulung, Unfallkasse, Wegeunfall, Weiterbildung

Lebenslagen: Erwerbs- und Berufsunfähigkeit, Probleme am Arbeitsplatz

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können online eine Mitteilung an Ihren Unfallversicherungsträger über das Serviceportal der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung übermitteln.

Mitteilung an Ihren Unfallversicherungsträger über das Serviceportal der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

ArbeitsunfallBerufliche AnpassungBerufsgenossenschaftBerufskrankheitErhaltung des Arbeitsplatzesgesetzliche UnfallversicherungQualifizierungTeilhabeTeilhabe am ArbeitslebenUmschulungUnfallkasseWegeunfallWeiterbildung