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Informationen

zur Leistung

Unterstützung für den Wiedereinstieg ins Berufsleben in der gesetzlichen Rentenversicherung; Beantragung

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie gesundheitliche Probleme haben, die Sie am Ausüben Ihres Berufs hindern. Sie können

  • Maßnahmen oder Hilfsmittel erhalten, die es Ihnen ermöglichen, Ihren Beruf wieder beziehungsweise weiter auszuüben oder
  • Leistungen zur Änderung Ihres Berufs

in Anspruch nehmen.

Welche Unterstützung Sie erhalten, hängt von Ihrem Fall ab. Wichtig ist, dass die Maßnahme dabei hilft, dass Sie Ihren oder einen anderen Beruf ausüben können.

Sie können folgende Unterstützungen zur Ausübung Ihres Berufs bekommen:

  • Kraftfahrzeughilfe
    Sie erhalten Zuschüsse für den Kauf eines Autos und/oder für die behindertengerechte Ausstattung Ihres Autos:
    • Bei der Anschaffung eines Autos erhalten Sie einen Zuschuss bis zu 9.500 EUR.
    • Kosten für den behindertengerechten Umbau eines vorhandenen Autos werden komplett übernommen.
  • Übernahme von Kosten für die An- und Abreise zu einer Bildungsmaßnahme
  • Übernahme von Kosten für eine Arbeitsassistenz
    Die Rentenversicherung übernimmt die Kosten für eine Person, die Sie bei der Ausführung Ihres Berufs unterstützt. Die Kosten werden höchstens für 3 Jahre übernommen. Haben Sie danach weiteren Bedarf, finanziert das Integrationsamt die Arbeitsassistenz.
  • Übernahme von Kosten für Hilfsmittel
    Hierunter fallen:
    • Kosten, die Sie zur Ausübung Ihres Berufs brauchen und/oder für den Weg zu Ihrem Arbeitsplatz
    • Kosten für die Teilnahme an einer Maßnahme, die zur beruflichen Teilhabe beiträgt
    • Kosten für technische Arbeitshilfen wie zum Beispiel Bildschirmlesegeräte oder Software

Wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, können Sie Unterstützungen für die Aufnahme von Tätigkeiten erhalten:

  • Gründungszuschuss
    Wenn Sie eine Existenz gründen möchten, erhalten Sie dafür einen Zuschuss. Ihre selbstständige Arbeit muss zu Ihrem Krankheitsbild passen und Ihnen ein Einkommen sichern.
  • Leistungen in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
    Eine Tätigkeit in einer WfbM kommt in Betracht, wenn Ihnen der allgemeine Arbeitsmarkt aufgrund der Schwere Ihrer Behinderung verschlossen ist und Sie eine angemessene Tätigkeit nur im geschützten Rahmen einer WfbM ausüben können.
  • Leistungen zur beruflichen Anpassung, Umschulung, Ausbildung, Weiterbildung oder Berufsvorbereitung
    Wenn Sie dabei Unterstützung durch begleitende Hilfen benötigen – wie zum Beispiel ärztliche, psychologische oder soziale Betreuung – wird dies bei der Auswahl der Einrichtung berücksichtigt.


Eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben können Sie nicht erhalten, wenn Sie

  • wegen eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit oder einer Schädigung durch dritte Personen Anspruch auf eine gleichartige Leistung von einem anderen Reha-Träger – wie zum Beispiel von der Unfallversicherung – haben.
  • verbeamtete Person, Soldatin, Soldat, Richterin oder Richter sind. Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Integrationsamt, um zu erfahren, von wem Sie Leistungen erhalten können.
  • bereits eine Altersrente in Höhe von mindestens zwei Drittel der Vollrente beziehen oder beantragt haben.
  • dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und bis zum Altersrentenbeginn zum Beispiel eine betriebliche Versorgungsleistung bekommen.
  • sich in Untersuchungshaft oder im Vollzug einer Freiheitsstrafe befinden.

Synonyme: Berufliche Rehabilitation, Deutsche Rentenversicherung, Neubeginn im Arbeitsleben, Reha, Rehabilitation vor Rente, Reha vor Rente, Rentenversicherung, Rentenversicherungskonto, Übergangsgeld, Versicherungskonto, Wiedereinstieg ins Berufsleben

Lebenslagen: Erwerbs- und Berufsunfähigkeit, Probleme am Arbeitsplatz

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

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