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Die individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung soll Ihnen durch individuelle Qualifizierungen direkt im Betrieb berufliche Perspektiven zur Teilhabe am Arbeitsleben bieten. Sofern Ihre Agentur für Arbeit zuständiger Rehabilitationsträger ist, übernimmt sie dafür die Kosten.
Sie erhalten die Chance auch ohne formale Abschlüsse im allgemeinen Arbeitsmarkt eine Beschäftigung aufzunehmen, die Ihren Fähigkeiten und Wünschen entspricht.
Nach dem Motto „erst platzieren, dann qualifizieren“ geht es möglichst schnell in einen Betrieb. Sie erweitern Ihre persönlichen Fähigkeiten, können Ihre Sozialkompetenz ausbauen und bekommen weiterführendes Wissen vermittelt.
Dafür steht Ihnen eine Qualifizierungstrainerin oder ein Qualifizierungstrainer zur Seite. Diese Person arbeitet für einen Anbieter, der Ihre Maßnahme umsetzt und begleitet. Dessen Aufgabe ist es auch, die betrieblichen Qualifizierungsplätze mit Ihnen zu suchen. Der Anbieter verfügt über ein großes regionales Netzwerk und hat viele Arbeitgeberkontakte.
Die individuelle betriebliche Qualifizierung ist in 3 Phasen unterteilt:
Wie lange die einzelnen Phasen dauern, richtet sich nach Ihren individuellen Erfordernissen.
Die individuelle betriebliche Qualifizierung dauert bis zu 24 Monate.
Im Einzelfall kann sie um maximal 12 Monate verlängert werden. Ziel ist es, dass Sie durch die betriebliche Qualifizierung ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis erhalten.
Während der individuellen betrieblichen Qualifizierung sind Sie kranken-, pflege-, unfall- und rentenversichert. Außerdem steht Ihnen entweder Ausbildungsgeld oder Übergangsgeld zu.
Synonyme: Behinderung, Behinderungen, Berufsorientierung, Beschäftigung, Betrieblich, Eingliederung, Erprobung, InbeQ, Inklusion, Integration, Kompetenzentwicklung, Qualifizierung, Qualifizierungsplatz, Rehabilitation, Schlüsselqualifikation, Teilhabe, Unterstützung, Unterstützungsbedarf
Lebenslagen: Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, Erleichterungen und Hilfen für behinderte Menschen, Leistungen zur Teilhabe
Autor: Super-Admin
Widerspruch bei der Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.
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