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Informationen

zur Leistung

Unternehmensneugründung im Bereich Digitalisierung; Beantragung einer Start?Zuschuss!-Förderung

Zweck und Gegenstand

Start?Zuschuss! hat das Ziel, Gründenden in der Anfangsphase eine unkomplizierte Unterstützung zu geben und soll einen Beitrag zur Etablierung junger, innovativer Start-ups am Markt leisten. Das Programm unterstützt technologieorientierte Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung.

Zuwendungsempfänger

Technologieorientierte Unternehmensneugründungen (Start-ups) mit einem besonders zukunftsfähigen, innovativen Geschäftsmodell im Bereich Digitalisierung, deren Gründung maximal 2 Jahre (maßgeblich ist der jeweilige Stichtag des Bewerbungsfristendes) zurückliegt und erfolgreich am Wettbewerb teilgenommen haben (siehe unter "Voraussetzungen" und "Verfahrensablauf").

Zuwendungsfähige Ausgaben

Gefördert werden die Anlaufkosten des Start-ups, insbesondere die Ausgaben für Personal, Miete, Markteinführung des Produkts sowie Forschung & Entwicklung.

Art und Höhe

Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung. Der Zuschuss beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal bis zu 36.000 EUR in einem Förderzeitraum von zwölf Monaten.
Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der De-minimis-Verordnung.

Synonyme: Start?Zuschuss!, Startup

Lebenslagen: Finanzielle Hilfen und Förderprogramme, Finanzierung der Betriebsgründung

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können ausschließlich online am Start?Zuschuss! Wettbewerb teilnehmen. Wenn die Jury Ihre eingereichte Bewerbung ausgewählt hat, werden Sie benachrichtigt und erhalten den Link zur Online-Antragstellung.

Bewerbungsportal zur Teilnahme am Start?Zuschuss! Wettbewerb

Die Antragstellung der Start?Zuschuss! Förderung setzt eine erfolgreiche Teilnahme am vorherigen Wettbewerb voraus, d.h., wenn eine Jury die eingereichte Bewerbung des Start-ups zur Förderung ausgewählt hat. Die Mitteilung zur Antragstellung versendet das Bayerische Wirtschaftsministerium an die ausgewählten Start-ups.

Förderung von Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung: Start?Zuschuss!

Fristen:

Die Förderaufrufe des Wettbewerbs erfolgen grundsätzlich zweimal jährlich und werden auf der Internetseite "Gründerland Bayern" veröffentlicht (Link siehe "Weiterführende Links").

Die Fristen zum Förderantragsverfahren bei den Regierungen werden in der Mitteilung des Bayerischen Wirtschaftsministeriums an die ausgewählten Start-ups mitgeteilt.

Rechtsbehelf:

verwaltungsgerichtliche Klage

Synonyme:

Start?Zuschuss!Startup