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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist für den Schutz der Gesamtheit der Verbraucherinnen und Verbraucher im Bereich der Finanzdienstleistungen zuständig. Sie können bei der BaFin nur Beschwerden über einen möglichen Missstand in einem Unternehmen des Finanzdienstleistungssektors einbringen, das unter der Aufsicht der BaFin steht. Geld, das Sie zum Beispiel durch Wertpapiergeschäfte verloren haben, kann die BaFin nicht zurückerstatten.
Es hat auch keinen Einfluss auf gesetzliche oder vertragliche Fristen, wie Zahlungs-, Melde- oder Verjährungsfristen, wenn Sie eine Beschwerde einreichen. Damit Ihnen keine Nachteile entstehen, müssen Sie unbedingt selbstständig darauf achten, solche Fristen einzuhalten, und zwar unabhängig von der Prüfung durch die BaFin. In Zweifelsfällen ist es ratsam, dass Sie sich juristisch beraten lassen.
Die BaFin bietet im Streitfall den Beteiligten neben der Beschwerde die Möglichkeit, den Streit außergerichtlich beilzulegen, wenn Ihr Beschwerdefall dafür geeignet ist.
Unabhängig davon, welche Stelle für die Schlichtung einer konkreten Meinungsverschiedenheit zuständig ist, haben alle Verfahren bestimmte Prinzipien gemeinsam:
Die BaFin ist nicht zuständig für Beschwerden über
Synonyme: BaFin, Banken, Beschwerdeverfahren, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Depot, Finanzaufsicht, Finanzunternehmen, Kreditinstitute, Ombudsleute, Ombuds- oder Schlichtungsstellen, Verbraucherbeschwerde, Versicherer, Wertpapierhandel
Lebenslagen: Inanspruchnahme von Dienstleistungen
Autor: Super-Admin
Das Online-Beschwerdeformular bietet Ihnen die Möglichkeit, Beschwerden nach dem Kapitalanlagegesetzbuch einzureichen.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/unternehmen-des-finanzdienstleistungssektors-einreichung-einer-beschwerde/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:51:05
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